Preise für eine Vorrats-Ltd mit Zweigniederlassung in der Schweiz
Zwei Register, zwei Rechtsordnungen, ein Kaufpreis. Die Gesellschaft besteht in Irland, ihre Zweigniederlassung steht im schweizerischen Handelsregister, und beide Eintragungen sind bereits erledigt.
Das ist der Unterschied zur Vorrats-GmbH und der Grund, warum diese Seite eigene Zahlen braucht. Sie kaufen nicht eine Gesellschaft, sondern eine Gesellschaft samt Auftritt in der Schweiz.
Diese Seite sagt, woraus sich der Preis zusammensetzt, was die Zweigniederlassung dauerhaft verlangt und welche Bedingung dabei am häufigsten übersehen wird. Sie betrifft eine Person, nicht ein Dokument.
- Kaufpreis und Honorar getrennt ausgewiesen
- Beide Registereintragungen liegen vor
- Kein gesetzliches Mindestkapital
- Festes Angebot vor der Beauftragung
Die aktuell verfügbaren Gesellschaften stehen unter verfügbare Gesellschaften. Wie die Limited in der Schweiz rechtlich steht und was eine Zweigniederlassung überhaupt bringt, erklärt die Seite zur Limited.
Die Bedingung, die vor allem anderen steht
Eine Zweigniederlassung im schweizerischen Handelsregister verlangt eine vertretungsbefugte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Ohne sie nimmt das Handelsregisteramt die Anmeldung nicht entgegen.
Solange die Gesellschaft in unserem Bestand liegt, ist diese Person benannt. Mit der Übernahme fällt sie weg, und die Anforderung bleibt bestehen. Wer sie nicht ersetzt, hat eine eingetragene Zweigniederlassung, deren nächste Anmeldung beanstandet wird.
Es geht um den Wohnsitz, nicht um die Staatsangehörigkeit. Eine deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Basel erfüllt die Anforderung, ein Schweizer mit Wohnsitz in Konstanz nicht.
Diese Frage gehört vor die Anfrage, nicht danach. Haben Sie niemanden im Land, sagen Sie es uns gleich: Dann rechnen wir die Lösung dafür in das Angebot ein, statt sie später nachzuschieben.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Sie zahlen einmal für die Gesellschaft und einmal für die Arbeit an der Übernahme. Die Trennung ist nicht kosmetisch: Der Erwerb von Anteilen trägt keine Mehrwertsteuer, unsere Arbeit schon.
| Betrag | Was darin steckt | |
|---|---|---|
| Kaufpreis der Gesellschaft | auf Anfrage | Die Anteile an der irischen Limited samt Certificate of Incorporation, Constitution, dem Auszug des Companies Registration Office und dem Handelsregisterauszug der schweizerischen Zweigniederlassung. |
| Honorar für die Übernahme | auf Anfrage | Übertragung der Anteile, Wechsel von Director und Company Secretary, Eingaben beim CRO, Anmeldung der Änderungen beim Handelsregisteramt, Identifizierung nach dem Geldwäschereigesetz. Netto, dazu 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. |
| Kontoguthaben der Gesellschaft | Kontostand am Stichtag | Läuft als eigene Position und verbleibt der Gesellschaft. Abgerechnet wird nach Kontoauszug, nicht nach dem frei gewählten Nennkapital der Limited. |
| Gebühren beider Register | nach Tarif | Companies Registration Office in Dublin und schweizerisches Handelsregisteramt rechnen unmittelbar ab. Dazu Beglaubigungen und, wo verlangt, beglaubigte Übersetzungen. |
Zum Vergleich: Eine neu gegründete Limited mit Zweigniederlassung im schweizerischen Handelsregister kostet bei uns 1.800 Euro für die Leistung. Was Sie dabei nicht bekommen, ist die Zeit, die zwei Registerverfahren brauchen.
Warum hier kein Notar auftritt
Die Gesellschaft ist irisch, und für die Übertragung ihrer Anteile gilt irisches Recht. Es verlangt keine notarielle Beurkundung; die Übertragung läuft privatschriftlich.
Daran ändert der Sitz in der Schweiz nichts. Art. 154 IPRG stellt darauf ab, nach welchem Recht eine Gesellschaft organisiert ist, nicht darauf, wo sie ihr Geschäft führt. Eine irische Limited bleibt eine irische Limited, auch wenn sie von Zug aus geführt wird.
Für die Eingaben beim Handelsregisteramt braucht es allerdings beglaubigte Unterschriften. Die Beglaubigung ist auch im Ausland möglich, je nach Land mit Apostille.
Wer eine schweizerische GmbH statt einer Limited übernimmt, kommt ebenfalls ohne Beurkundung aus: Art. 785 Abs. 1 OR verlangt für die Abtretung von Stammanteilen nur Schriftform. Die Zahlen dazu stehen unter Preise Vorrats-GmbH.
Was die zwei Register dauerhaft verlangen
- In Irland: Annual Return und AbschlussDie Limited reicht jährlich beim Companies Registration Office ein. Wird die Frist versäumt, drohen Zuschläge und der Verlust der Befreiung von der Prüfungspflicht. Diese Pflicht läuft unabhängig davon, ob die Gesellschaft Umsatz macht.
- In Irland: ein Company SecretaryIrisches Recht verlangt ihn. Hat die Gesellschaft nur eine Direktorin oder einen Direktor, muss der Secretary eine andere Person sein. Beim Wechsel der Beteiligten ist das mitzudenken.
- In der Schweiz: die Person mit WohnsitzSiehe oben. Sie ist keine Formalie des Kaufs, sondern eine dauerhafte Voraussetzung der Zweigniederlassung.
- Mehrwertsteuer ab der UmsatzschwelleDie Eintragungspflicht beginnt bei 100.000 Franken Jahresumsatz. Darunter ist sie freiwillig. Liegt eine UID mit dem Präfix CHE bereits vor, bleibt sie bestehen.
- Buchhaltung an beiden OrtenDie Zweigniederlassung ist steuerlich in der Schweiz zu erfassen, die Gesellschaft bleibt in Irland eingetragen. Wie die Gewinne zwischen beiden aufzuteilen sind, beurteilt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater, der beide Rechtsordnungen kennt.
Der doppelte Aufwand ist der Preis der Sichtbarkeit. Wer ihn nicht will, führt die Limited ohne Zweigniederlassung — dann ist sie hier eine ausländische Gesellschaft, was zulässig ist, im Geschäftsverkehr aber mehr Erklärung braucht.
Warum keine Verbindlichkeiten bestehen können
Wir sagen das nicht zu, es folgt aus der Bauart. Beide Eintragungen, die irische und die schweizerische, sind allein zu dem Zweck erfolgt, die Struktur später zu übergeben.
Wo nie gearbeitet wurde, kann niemandem etwas geschuldet sein: keine Lieferanten, keine Verträge, kein Personal — weder in Irland noch bei der Zweigniederlassung hier. Sie treten in eine Struktur ein, die bisher nur auf dem Papier besteht.
Nachprüfen lässt sich das, und wir legen es Ihnen vor: den Auszug des Companies Registration Office, den tagesaktuellen Handelsregisterauszug der Zweigniederlassung, die Einreichungen seit der Errichtung und den Kontonachweis.
Anders liegt es bei einem Mantel mit Vergangenheit, und über zwei Rechtsordnungen hinweg ist die Prüfung doppelt aufwendig. Beides nebeneinander steht unter Vorratsfirmen.
Was wir zusätzlich übernehmen können
Jede Position lässt sich einzeln beauftragen und steht mit festem Betrag in Ihrem Angebot.
| Leistung | Was dazugehört |
|---|---|
| Firmenwortlaut ändern | Prüfung der Zulässigkeit in Irland, Eingabe beim Companies Registration Office und Nachführung der Zweigniederlassung im schweizerischen Handelsregister. Beide Register müssen übereinstimmen. |
| Director und Company Secretary wechseln | Bestellung und Abberufung, Eingaben beim CRO und Nachführung der Zweigniederlassung. |
| Person mit Wohnsitz in der Schweiz | Wenn Sie niemanden im Land haben. Der Umfang hängt davon ab, welche Befugnisse diese Person tragen soll. |
| Geschäftsadresse in der Schweiz | Adresse mit Postbearbeitung für die Zweigniederlassung. |
| Registersitz in Irland | Die eingetragene Anschrift, an der das CRO die Gesellschaft erreicht, samt Weiterleitung der Post. |
| Bankkonto | Zusammenstellen der Unterlagen und Begleitung bis zum Entscheid, den die Bank allein trifft. |
| Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen | Für die irischen Unterlagen, soweit das Handelsregisteramt sie in deutscher Sprache verlangt. |
Unsere Honorare verstehen sich netto, zuzüglich 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. Was die beiden Register und die Beglaubigungen kosten, stellen die jeweiligen Stellen Ihnen direkt in Rechnung.
Häufige Fragen zum Preis
Warum nennen Sie keinen Betrag?
Weil keine zwei Strukturen gleich liegen: Alter, Kontostand, der Ort der Zweigniederlassung und die Frage, ob schon eine UID vergeben ist, unterscheiden sich. Eine einzelne Zahl auf dieser Seite würde genau das verschweigen.
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben, dann erhalten Sie ein Angebot, in dem die Gesellschaft, unsere Arbeit und jede gewünschte Zusatzleistung mit festem Betrag stehen.
Warum ist das teurer als eine Vorrats-GmbH?
Weil zwei Register geführt werden statt einem. Jede Änderung — Firmenwortlaut, Director, Adresse — ist zweimal einzureichen, in Dublin und beim schweizerischen Handelsregisteramt, und beide Eintragungen müssen übereinstimmen.
Ob sich das lohnt, hängt daran, warum Sie die Limited wollen. Geht es nur um eine Gesellschaft in der Schweiz, ist die Vorrats-GmbH der schlankere Weg.
Brauche ich einen Notar?
Nein. Die Anteile einer irischen Limited werden privatschriftlich übertragen, irisches Recht verlangt dafür keine Beurkundung. Daran ändert der Sitz in der Schweiz nichts, weil Art. 154 IPRG auf das Recht des Gründungsstaates abstellt.
Für die Eingaben beim Handelsregisteramt sind beglaubigte Unterschriften nötig. Das ist eine Beglaubigung, keine Beurkundung, und sie ist deutlich günstiger.
Muss jemand in der Schweiz wohnen?
Für die Zweigniederlassung ja. Das Handelsregister verlangt eine vertretungsbefugte Person mit Wohnsitz im Land, und diese Anforderung besteht dauerhaft, nicht nur bei der Anmeldung.
Für die irische Gesellschaft selbst gilt das nicht. Wer die Limited ohne Zweigniederlassung führt, braucht niemanden in der Schweiz.
Was ist mit dem Brexit?
Für die Anerkennung in der Schweiz spielt er keine Rolle. Art. 154 IPRG stellt auf das Gründungsrecht ab, und die Niederlassungsfreiheit der Europäischen Union galt für die Schweiz ohnehin nie.
Ein Unterschied bleibt: Eine irische Gesellschaft ist eine EU-Gesellschaft, eine englische nicht. Wenn Ihr Geschäft auch in die EU reicht, ist das ein Argument für Irland. Welche Gesellschaften wir gerade im Bestand haben, sehen Sie unter verfügbare Gesellschaften.
Wie lange dauert die Übernahme?
Über die Eintragungen entscheiden das Companies Registration Office und das Handelsregisteramt. Eine Frist dafür nennen wir nicht, weil sie nicht bei uns liegt, und bei zwei Registern gilt das doppelt.
Unser Teil liegt vor, sobald Ihre Ausweisdokumente, die Angaben zur künftigen Tätigkeit und die Person mit Wohnsitz in der Schweiz feststehen. Mit der Übertragung der Anteile gehört die Gesellschaft Ihnen.
Kann ich die Zweigniederlassung später löschen?
Ja. Die Zweigniederlassung lässt sich im Handelsregister löschen, ohne dass die irische Gesellschaft davon berührt wird. Umgekehrt geht es ebenso: eine bestehende Limited später hier eintragen.
Beides kostet Gebühren und Aufwand. Wer schwankt, sollte die Frage vor dem Kauf klären statt danach.
Zuerst die Person im Land, dann der Rest
Zwei Angaben genügen für den Anfang: wofür die Gesellschaft gebraucht wird und wer sie hier vertreten kann. Alles Weitere, samt Zahlen, kommt von uns.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Sie gibt die Anerkennung ausländischer Gesellschaften nach dem Internationalen Privatrecht und die Anforderungen an eine Zweigniederlassung in Grundzügen wieder und würdigt kein bestimmtes Vorhaben.
Die rechtliche Würdigung gehört zu einem Rechtsanwalt, die steuerliche zu einem Steuerberater, der irisches und schweizerisches Recht kennt. Den Auftrag erteilen Sie diesen Personen selbst, Partner nennen wir auf Wunsch. Besonders wichtig ist das bei der Aufteilung der Gewinne zwischen Gesellschaft und Zweigniederlassung.
Bestimmungen und Sätze entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung dieser Seite. Was die Gesellschaft und unsere Arbeit kosten, steht im Angebot; Registergebühren in Irland und in der Schweiz, Beglaubigungen, Übersetzungen und Steuern werden dort gesondert aufgeführt. Ob und wann eingetragen wird, entscheiden die Register; über ein Konto entscheidet die Bank. Irrtum vorbehalten, verbindlich ist die Auftragsbestätigung. Tätig werden ausschliesslich befugte Personen.