Firmennamen finden - Generator für Schweizer Gesellschaften
Noch kein Name? Lassen Sie sich welche vorschlagen.
Sagen Sie in Stichworten, worum es geht — der Generator stellt Vorschläge zusammen und hängt den Zusatz der gewünschten Gesellschaftsform an. Die besten übernehmen Sie mit einem Klick in den Namens-Check und lassen sie im Zefix prüfen.
Der Generator arbeitet ausschließlich in Ihrem Browser. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert, solange Sie die Vorschläge nicht selbst zur Prüfung einreichen.
Was in der Schweiz anders ist
Die Schweiz führt alle eingetragenen Firmen in einem einzigen, landesweiten Verzeichnis. Für die Namenssuche hat das eine angenehme und eine unangenehme Seite.
- Die angenehme: Eine Abfrage genügtWas im Zefix steht, ist vergeben — schweizweit, nicht nur im Kanton. Sie müssen nicht 26 Register durchsehen wie in Deutschland die Amtsgerichtsbezirke.
- Die unangenehme: Der Wettbewerb ist landesweitWeil das Recht am Firmennamen für AG und GmbH in der ganzen Schweiz gilt, ist ein naheliegender Name mit hoher Wahrscheinlichkeit schon weg. Fantasienamen haben es hier leichter als beschreibende.
- Eine reine Sachbezeichnung genügt nicht„Malerei GmbH" oder „Treuhand AG" allein reicht dem Handelsregister nicht — es braucht einen unterscheidenden Bestandteil. Ein Name, ein Fantasiewort, eine Wortverbindung.
- „Swiss" darf nicht allein stehenLandes- und Ortsbezeichnungen dürfen verwendet werden, aber nicht als einziger Bestandteil — sonst würde sich ein Unternehmen einen Begriff sichern, der allen gehört. Ein Ortsname sollte außerdem zum tatsächlichen Sitz passen.
Vom Vorschlag zum eingetragenen Namen
Stichwörter eingeben
Branche, Kanton, Ihr Name, ein Wunschwort — je konkreter, desto brauchbarer fallen die Vorschläge aus.
Auswählen
Merken Sie sich zwei oder drei. Ein Zweit- und Drittwunsch erspart Ihnen später einen Umlauf.
Im Zefix prüfen lassen
Wir fragen den Zentralen Firmenindex ab — kostenlos, in der Regel binnen 24 Stunden.
Beim Handelsregisteramt abklären
Auf Wunsch klären wir unmittelbar beim Kanton, ob der Name auch eingetragen wird. EUR 98, bei Auftragserteilung zur Gänze angerechnet.
Begriffe, die eine Bewilligung brauchen
Einige Wörter sind geschützt. Steht eines davon im Namen, verlangt das Handelsregisteramt einen Nachweis — meist eine Bewilligung der zuständigen Aufsicht.
| Bestandteil | Was verlangt wird |
|---|---|
| Bank, Banking, Bankier | Bewilligung der FINMA nach dem Bankengesetz. |
| Anlagefonds, Investmentfonds, SICAV, SICAF | Bewilligung der FINMA nach dem Kollektivanlagengesetz. |
| Vermögensverwalter, Trustee, Fondsleitung, Wertpapierhaus | Bewilligung der FINMA nach dem Finanzinstitutsgesetz. |
| Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule | Akkreditierung nach dem Hochschulförderungsgesetz. |
| Casino, Kursaal | Spielbankenkonzession. |
| Eidgenössisch, Bund, Kanton, Gemeinde | Nur für Behörden oder behördennahe Tätigkeit. |
| Rotes Kreuz, Namen internationaler Organisationen | Schriftliche Zustimmung der jeweiligen Organisation. |
Erfreulich frei sind dagegen Institut, Akademie und Hochschule ohne Zusatz — sie unterliegen nur dem allgemeinen Täuschungsverbot. In Österreich und Deutschland ist das enger.
Vier Fragen, die sich lohnen
- Lässt er sich am Telefon buchstabieren?Wenn Sie den Namen dreimal wiederholen müssen, kostet er Sie jeden Tag ein wenig.
- Trägt er auch über die Sprachgrenze?Die Schweiz hat vier Landessprachen. Ein Name, der auf Deutsch gut klingt, kann in der Romandie oder im Tessin unfreiwillig komisch wirken.
- Ist die Domain zu haben?Ein Firmenname ohne passende Adresse ist ein halber Name. Nachsehen und gleich sichern können Sie bei unserem eigenen Dienst Internet Providers; die Website dazu baut unser Studio Neon Studio.
- Steht er einer Marke im Weg?Handelsregister und Markenregister sind zwei verschiedene Dinge. Die markenrechtliche Prüfung nehmen wir nicht vor — dafür ist eine Patentanwaltskanzlei zuständig. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.
Namen gefunden? Dann prüfen wir ihn.
Bis zu drei Wunschnamen in einem Durchgang, kostenlos und unverbindlich. Wir fragen den Zefix ab und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Die Abfrage im Zefix ist eine Auskunft, keine rechtliche Beurteilung. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Ob ein Name eingetragen wird, entscheidet das Handelsregisteramt des Kantons; die rechtliche Beurteilung nimmt ein Rechtsanwalt oder Notar vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.