Rückruf oder Beratungstermin — kurz sprechen zur Firmengründung
Für eine abgegrenzte Frage genügt der Rückruf. Für ein ganzes Vorhaben nehmen Sie besser den Beratungstermin.
Beide Wege führen zu einem Gespräch, und doch sind sie nicht dasselbe. Der eine ist kurz, unentgeltlich und auf eine einzelne Frage zugeschnitten. Der andere hat einen festen Zeitblock, eine Vorbereitung auf Ihre Unterlagen und ein Ergebnis, mit dem sich weiterarbeiten lässt.
- Unentgeltlich, auch ohne Auftrag
- Sie bestimmen Tag und Zeitfenster
- Wahlweise auf Englisch
- Auch auf Nummern ausserhalb der Schweiz
Zeitfenster wählen
Bitte tragen Sie die Rufnummer mit der Ländervorwahl ein — bei Nummern aus der Schweiz, aus Liechtenstein und aus dem übrigen Ausland gleichermassen. Ohne Vorwahl kommt der Anruf nicht zustande.
Direkt erreichbar sind wir unter +41 58 5105770.
Es geht um mehr als eine Frage
Mehrere Beteiligte, eine bestehende Gesellschaft oder ein Vorhaben über zwei Länder hinweg: Dann buchen Sie besser gleich den längeren Termin.
Es geht nur um den Firmennamen
Ob Ihr Wunschname im Handelsregister noch frei ist, beantworten wir ohne Telefonat. Bis zu drei Namen in einem Durchgang, unentgeltlich.
Was wann passt
Die Unterscheidung ist einfacher, als sie klingt: Es kommt darauf an, ob Sie eine Frage haben oder ein Vorhaben.
Der Rückruf
Sie wollen wissen, ob in Ihrem Fall die AG oder die GmbH näherliegt, was das Kapital praktisch bedeutet oder ob Ihre Konstellation mit dem Wohnsitzerfordernis zusammengeht. Eine solche Frage ist in einer knappen halben Stunde beantwortet. Sie bereiten dafür nichts vor.
Unentgeltlich.
Der Beratungstermin
Sie haben ein Vorhaben, das von mehreren Seiten betrachtet werden will: Beteiligte in verschiedenen Ländern, eine bestehende Struktur, ein Zeitplan mit Abhängigkeiten. Wir sehen uns Ihre Unterlagen vorher an und halten einen festen Block frei.
Sie müssen sich nicht festlegen. Stellt sich im Rückruf heraus, dass Ihr Fall mehr Zeit braucht, vereinbaren wir den längeren Termin gleich mit.
Vier Schweizer Punkte, die am Telefon schneller gehen
Es gibt Themen, die schriftlich seitenlang werden und im Gespräch nach drei Rückfragen erledigt sind — weil die Antwort davon abhängt, wie Ihre Lage tatsächlich aussieht.
| Thema | Warum das Gespräch hier hilft |
|---|---|
| AG oder GmbH | Die Wahl hängt an Ihren Plänen mit Beteiligungen, an der gewünschten Sichtbarkeit der Gesellschafter und daran, wie viel Kapital Sie binden wollen. Am Telefon sind das drei Fragen; schriftlich wird daraus eine Abhandlung, die auf Ihren Fall doch nicht passt. |
| Kapital und Einzahlung | Die GmbH verlangt CHF 20'000, die AG CHF 100'000, wovon mindestens die Hälfte einzuzahlen ist. Entscheidend ist die praktische Seite: Sperrkonto, Zeitpunkt, Sacheinlagen. Wir gehen Ihre Reihenfolge mit Ihnen durch. |
| Wohnsitz in der Geschäftsführung | Mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Ob Ihre geplante Besetzung das erfüllt und welche Möglichkeiten sonst bleiben, klärt sich im Gespräch in wenigen Minuten. |
| Vergleich mit einer Limited | Eine britische oder irische Limited ist rascher und günstiger gegründet, bringt aber Pflichten in zwei Ländern mit sich. Was das für Ihre Kunden, Ihre Bank und Ihren Aufwand bedeutet, sagen wir Ihnen anhand Ihrer Zahlen — nicht allgemein. |
Wir gründen in der Schweiz die AG und die GmbH, dazu Gesellschaften in Irland und im Vereinigten Königreich. Was davon zu Ihnen passt, ist genau die Frage, für die dieser Anruf gedacht ist.
In vier Schritten zum Anruf
Angaben eintragen
Anliegen, Nummer mit Ländervorwahl, Tag und Zeitfenster, Sprache. Dauert weniger als eine Minute.
Eingangsbestätigung
Der gewählte Zeitpunkt kommt zur Sicherheit per E-Mail zu Ihnen zurück. Ändern lässt er sich mit einer kurzen Antwort.
Wir rufen zurück
Zum gewählten Zeitfenster, von einer Schweizer Festnetznummer aus.
Ergebnis festhalten
Wenn Sie möchten, erhalten Sie danach eine kurze Aufstellung mit Kosten und Reihenfolge. Ohne diese Bitte hören Sie nichts weiter von uns.
Häufig gefragt
Ist der Rückruf wirklich unentgeltlich?
Ja. Weder für das Gespräch noch für die Verbindung stellen wir etwas in Rechnung, unabhängig davon, ob Sie danach einen Auftrag erteilen. Eine Beratung, die etwas kostet, würden wir Ihnen vorher ausdrücklich anbieten.
Rufen Sie zur angegebenen Zeit an?
Wir halten das Zeitfenster ein, das Sie gewählt haben. Verzögert sich etwas, melden wir uns vorher schriftlich — Sie sollen nicht neben dem Telefon sitzen und warten.
Warum brauchen Sie die Ländervorwahl?
Weil unsere Anlage international wählt und eine Nummer ohne Vorwahl nicht zuordnen kann. Für die Schweiz ist das +41, für Liechtenstein +423, für Deutschland +49 und für Österreich +43. Die führende Null entfällt dabei.
Mit wem spreche ich?
Mit einer Person aus der Gründungsbetreuung, die Ihre Zeilen vorher gelesen hat. Kein Callcenter, keine Warteschleife und niemand, der Ihnen etwas verkaufen muss.
Und wenn ich länger sprechen möchte?
Dann buchen Sie einen Beratungstermin. Dort ist mehr Zeit vorgesehen, und wir bereiten uns auf Ihre Unterlagen vor, statt sie erst im Gespräch kennenzulernen.
Nehmen Sie das Telefonat auf?
Nein. Es wird nichts aufgezeichnet und nichts mitgehört. Wir halten nur den Inhalt in Stichworten fest, damit Sie beim nächsten Mal nicht wieder von vorne anfangen müssen.
Kurz sprechen — oder ausführlich
Wenn Ihnen der Anruf zu langsam geht, wählen Sie einfach selbst. Die Schweizer Nummer steht an Werktagen zur Verfügung.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
Schriftlich Kontaktanfrage Gratis-Exposé Serviceübernahme
Das Rückrufgespräch ist eine Auskunft zu unseren Leistungen und zu den Gesellschaftsformen, die wir anbieten. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.