Kontakt für Gründung und Betreuung in der Schweiz
Schildern Sie uns, was Sie vorhaben — wir sagen Ihnen, welche Rechtsform dazu passt, wie lange es dauert und was es kostet.
Die meisten Anfragen aus der Schweiz beginnen mit derselben Unsicherheit: Es steht ein Vorhaben im Raum, aber die Form dafür noch nicht fest. Genau dafür ist dieses Feld da. Ein paar Zeilen genügen, gerne mit Branche, Zeitrahmen und der Zahl der Beteiligten.
- Anfrage kostenfrei, ohne Verpflichtung
- AG, GmbH oder Limited im Vergleich
- Auch aus dem Ausland möglich
- Direkt bei einer Ansprechperson
Schreiben Sie uns
Je genauer Sie Ihr Vorhaben beschreiben, desto konkreter fällt die Rückmeldung aus — im günstigen Fall stehen Rechtsform, Ablauf und Preis schon in der ersten Nachricht zurück.
Wenn Ihnen Tippen zu umständlich ist, setzen Sie unten den Haken für einen Anruf und nennen Sie Tag und Uhrzeit.
Es geht Ihnen nur um den Namen
Dann brauchen Sie keine ausführliche Anfrage. Nennen Sie uns bis zu drei Wunschnamen, wir sehen im Handelsregister nach — die Schweizer Daten sind über Zefix frei einsehbar.
Sie erklären es lieber mündlich
Manche Ausgangslagen sind in fünf Minuten Gespräch geklärt und in einer E-Mail kaum darstellbar. Nennen Sie uns einen Zeitpunkt, dann greifen wir zum Hörer.
Fünf Fragen, die uns aus der Schweiz am häufigsten erreichen
Diese fünf Punkte kommen so regelmässig, dass wir sie hier vorwegnehmen. Was davon auf Ihr Vorhaben passt, klären wir dann im Einzelnen.
- AG oder GmbH?Die GmbH ist die kleinere Form: weniger Kapital, die Beteiligten sind im Handelsregister sichtbar. Die AG verlangt mehr Kapital, hält die Aktionäre aber aus dem öffentlichen Register heraus und lässt sich leichter übertragen. Wer Anteile an Investoren oder Nachfolger weitergeben will, landet meist bei der AG.
- Wie viel Kapital muss einbezahlt sein?Für die AG sind CHF 100'000 Grundkapital vorgesehen, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt. Bei der GmbH sind es CHF 20'000, und dieser Betrag ist zur Gänze zu leisten. Das Geld liegt bis zur Eintragung auf einem Kapitaleinzahlungskonto und steht danach dem Betrieb zur Verfügung.
- Braucht es jemanden mit Wohnsitz in der Schweiz?Vorgesehen ist, dass die Gesellschaft durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden kann — bei der AG durch ein Mitglied des Verwaltungsrats oder einen Direktor, bei der GmbH durch einen Geschäftsführer. Wie Sie das besetzen, ist gestaltbar; die verbindliche Prüfung nimmt das beurkundende Notariat vor.
- Warum wählt jemand eine britische oder irische Limited?Weil dort kein Kapital in dieser Grössenordnung gebunden wird und die Gründung ohne Beurkundung auskommt. Das senkt die Einstiegshürde spürbar. Dafür kommt Aufwand dazu: eine Adresse im Gründungsland, jährliche Meldungen an das Register und, sobald hier tatsächlich gearbeitet wird, die Anmeldung der Tätigkeit in der Schweiz. Ob sich das für Sie rechnet, hängt am Steuerlichen — und das gehört auf den Tisch Ihres Steuerberaters.
- Kann ich vom Ausland aus gründen?Ja. Der Weg läuft über beglaubigte Unterschriften und Vollmachten, eine persönliche Anreise ist im Regelfall nicht nötig. Zu klären ist vorher, wer die Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz übernimmt und über welche Bank das Kapitaleinzahlungskonto läuft — beides fragen wir in der Erstabklärung ab.
Die Angaben sind Eckwerte aus der Gründungspraxis, damit Sie die Grössenordnung einschätzen können. Was in Ihrem Fall gilt, beurteilt das Notariat oder Ihre Kanzlei.
Was eine Anfrage kostet — und wo unsere Grenze liegt
Eine Anfrage ist kostenlos, auch wenn daraus nichts wird. Sie bezahlen erst, wenn Sie einen Auftrag erteilen, und dann zu einem Preis, der vorher feststeht. Ebenso klar sagen wir, was wir nicht übernehmen.
- Kostenlos bleibt die ErstabklärungRückfragen, der Vergleich zweier Formen, eine grobe Kostenaufstellung und die Auskunft, ob ein Name im Register schon vorkommt. Dafür stellen wir nichts in Rechnung und binden Sie an nichts.
- Keine RechtsberatungStatuten, Gesellschafterverträge und die Beurteilung, ob eine Konstruktion trägt, gehören zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Wir bereiten vor, begleiten und nennen Ihnen auf Wunsch Partner — beauftragen tun Sie unmittelbar.
- Keine SteuerberatungZur Steuerlast, zur Mehrwertsteuer und zu grenzüberschreitenden Fragen äussert sich Ihr Steuerberater. Wir liefern ihm die Unterlagen zur Struktur zu, damit er nicht bei null anfangen muss.
- Kein BankversprechenOb eine Bank ein Konto eröffnet, entscheidet die Bank. Wir bereiten die Unterlagen so auf, wie sie dort erwartet werden, und sagen Ihnen offen, wenn eine Konstellation erfahrungsgemäss schwierig wird.
Vom Formular zum Ergebnis
Sie schildern Ihr Vorhaben
Anliegen, Land, Branche und ein paar Sätze zur Ausgangslage. Drei Minuten reichen.
Wir ordnen ein
Wir sehen uns an, welche Formen für Ihr Vorhaben überhaupt in Frage kommen, und was jede davon an Kapital, Zeit und laufendem Aufwand verlangt.
Sie erhalten eine Einschätzung
Schriftlich, mit Preisen und dem Zeitplan bis zur Eintragung. Auf Wunsch dazu ein Telefonat, in dem offene Punkte durchgegangen werden.
Sie entscheiden
Passt es, beauftragen Sie uns und wir beginnen mit den Unterlagen. Passt es nicht, hat Sie das Gespräch nichts gekostet.
Häufige Fragen zur Kontaktaufnahme
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Was uns bis am frühen Nachmittag erreicht, beantworten wir meist noch am selben Tag. Kommt eine Anfrage abends oder am Wochenende herein, findet sie sich am nächsten Morgen in Bearbeitung. Nur wenn zuerst bei einem Register im Ausland nachgefragt werden muss, dauert es einen Tag länger.
In welchen Sprachen kann ich schreiben?
Deutsch und Englisch beherrschen wir beide fliessend, schriftlich wie am Telefon. Auf Französisch oder Italienisch verfasste Anfragen lesen und verstehen wir; die Antwort kommt dann in einer der beiden erstgenannten Sprachen zurück.
Bieten Sie Vorratsgesellschaften an?
Ja, das ist ein eigener Punkt in der Auswahlliste oben. Gemeint ist eine bereits eingetragene, nie benutzte Gesellschaft, die Sie übernehmen, statt neu zu gründen — der Zeitgewinn beträgt oft mehrere Wochen.
Ob eine passende Hülle verfügbar ist und was der Wechsel von Firma, Zweck und Organen mit sich bringt, sagen wir Ihnen nach Ihrer Anfrage. Bestand und Preise ändern sich laufend, deshalb steht dazu hier keine Liste.
Ich habe bereits eine Gesellschaft — betreuen Sie die auch?
Das ist ein grosser Teil unserer Arbeit. Häufig kommen Gesellschaften zu uns, deren bisheriger Dienstleister nicht mehr erreichbar ist oder deren Meldungen an das Register überfällig sind.
Wählen Sie im Formular den Punkt zur bestehenden Gesellschaft und nennen Sie Firma, Sitzland und den ungefähren Stand. Handelt es sich um eine englische oder irische Gesellschaft, führt der direktere Weg über die Serviceübernahme.
Übernehmen Sie die Buchhaltung?
Laufende Buchführung und Jahresabschluss lassen sich über unsere Partnerbüros mitorganisieren, mit digitaler Belegverarbeitung statt Ordnern. Kreuzen Sie das Anliegen im Formular an, dann kommt der Vorschlag samt Preis zusammen mit dem Rest.
Was geschieht mit meinen Daten?
Ihre Eingaben landen in unserem Posteingang und dienen der Bearbeitung Ihres Anliegens. Weitergegeben wird nichts, solange Sie uns nicht darum bitten — etwa an ein Notariat, das Sie beauftragen wollen.
Der Newsletter kommt nur, wenn Sie den entsprechenden Haken setzen, und lässt sich in jeder Aussendung mit einem Klick abbestellen.
Wenn Sie lieber sprechen als tippen
Für alles, was sich schriftlich schlecht sortieren lässt, ist ein Telefonat der kürzere Weg. Wählen Sie einen Termin oder rufen Sie direkt an.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
Schriftlich Namens-Check Gratis-Exposé Serviceübernahme
Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Unsere Auskünfte sind eine Einschätzung aus der Praxis der Gründungsbegleitung. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens nimmt ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater vor, den Sie unmittelbar beauftragen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Partner.