Was das Handelsregisteramt kostet in der Schweiz

Amtsgebühren

Das Handelsregisteramt stellt seine eigene Rechnung. Sie kommt zu unserem Honorar hinzu, und sie richtet sich nicht nach dem Kanton, sondern nach einer Verordnung des Bundes.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die Gebührenverordnung für das Handelsregister. Sie hat die Verordnung von 1954 abgelöst und mit ihr die alten kantonalen Ansätze. Was hier steht, sind die geltenden Beträge.

Stand: 27. August 2026. Massgeblich ist die Verordnung selbst.

Was eine Neueintragung kostet

RechtsformGebühr
Einzelunternehmen80 CHF
Kollektiv- und Kommanditgesellschaft160 CHF
Aktiengesellschaft und GmbH420 CHF
Genossenschaft280 CHF
Verein280 CHF
Stiftung210 CHF
Zweigniederlassung, Hauptsitz in der Schweiz200 CHF
Zweigniederlassung, Hauptsitz im Ausland — etwa einer Limited400 CHF

Die Höhe des Kapitals spielt keine Rolle mehr. Bis Ende 2020 stieg die Gebühr mit dem Grund- oder Stammkapital, und zwar um 0,2 Promille über 200.000 Franken hinaus. Diesen Zuschlag gibt es nicht mehr: Wer mit einer Million gründet, zahlt dieselben 420 Franken wie bei 20.000.

Was jede einzelne Eintragung kostet

Zur Grundgebühr kommt, was zusätzlich einzutragen ist. Bei einer Gründung mit zwei Geschäftsführern sind das schnell vier Positionen.

VorgangGebühr
Personenangaben oder Funktion einer Person, je Eintrag20 CHF
Zeichnungsberechtigung einer Person, je Eintrag20 CHF
Rechtsdomizil, zusätzliche Adresse oder Sitzverlegung30 CHF
Änderung der Firma oder des Zwecks50 CHF

Was später wiederkommt

Diese Vorgänge löst eine Gesellschaft im Betrieb aus, nicht bei der Gründung. Sie stehen hier, weil sie sich einplanen lassen.

VorgangGebühr
Änderung der Statuten200 CHF
Wechsel einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters bei der GmbH70 CHF
Verzicht auf die eingeschränkte Revision eintragen oder löschen30 CHF
Revisionsstelle eintragen, ändern oder löschen30 CHF
Fusion, für die übernehmende Gesellschaft420 CHF
Zuzug aus dem Ausland in die Schweiz420 CHF
Auflösung70 CHF
Löschung80 CHF

Dass ein Gesellschafterwechsel bei der GmbH 70 Franken kostet und im Register sichtbar wird, ist einer der Unterschiede zur Aktiengesellschaft. Mehr dazu unter GmbH Schweiz.

Beglaubigungen, Auszüge und Stundensätze

Wo der Anhang keinen festen Betrag nennt, sondern einen Rahmen, rechnet das Amt nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz beträgt je nach erforderlicher Sachkenntnis 100 bis 250 Franken.

LeistungGebühr
Beglaubigung einer Unterschrift10–30 CHF
Beglaubigung von Belegen10–120 CHF
Beglaubigter Registerauszug10–120 CHF
Bescheinigung, dass eine Firma nicht eingetragen ist10–120 CHF

Zwei Zuschläge sind möglich. Bei aussergewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit oder Dringlichkeit darf das Amt bis zu 50 Prozent aufschlagen. Und Auslagen — Übermittlung, Beschaffung von Unterlagen, Übersetzungen — werden gesondert berechnet.

Warum eine Bundesverordnung, wo das Amt doch kantonal ist

Eingetragen wird beim Handelsregisteramt des Kantons, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Gebühr dafür setzt aber der Bund fest, und zwar für die ganze Schweiz gleich.

Die Einnahmen werden geteilt: 90 Prozent gehen an den Kanton, der die Eintragung vorgenommen hat, 10 Prozent an den Bund. Für Sie heisst das: Beim Registereintrag lohnt sich kein Kantonsvergleich. Bei den Steuern sehr wohl — das steht auf der Seite zum Steuersystem.

Was neben der Registergebühr noch anfällt

  • Die Urkundsperson. Statuten und Gründungsakt gehören öffentlich beurkundet. Was das kostet, richtet sich nach kantonalem Recht und ist von Kanton zu Kanton verschieden.
  • Das Kapitaleinzahlungskonto. Die Bank verlangt für die Einrichtung und die Bescheinigung ein Entgelt. Wie hoch es ausfällt, bestimmt das Institut.
  • Beglaubigte Abschriften der Statuten, etwa bei einem Sitzwechsel über die Kantonsgrenze.
  • Unser Honorar. Es steht auf der Preisseite und hat mit den Ansätzen auf dieser Seite nichts zu tun.

Wir zählen die Ansätze bewusst nicht zu einer Gesamtsumme zusammen. Welche Positionen anfallen, hängt an der Zahl der Beteiligten, an den Funktionen und daran, ob Sacheinlagen im Spiel sind. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, sagen wir Ihnen vorab — was vorher feststehen muss, steht auf der Checkliste.

Was wir dabei tun

Wir bereiten die Anmeldung vor und reichen sie ein. Die Gebühr stellt das Amt Ihnen unmittelbar in Rechnung; wir legen sie nicht aus und schlagen nichts darauf. Wie eine Gründung im Ganzen abläuft, steht unter Ablauf der Gründung.

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