Was das Handelsregisteramt kostet in der Schweiz
Das Handelsregisteramt stellt seine eigene Rechnung. Sie kommt zu unserem Honorar hinzu, und sie richtet sich nicht nach dem Kanton, sondern nach einer Verordnung des Bundes.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die Gebührenverordnung für das Handelsregister. Sie hat die Verordnung von 1954 abgelöst und mit ihr die alten kantonalen Ansätze. Was hier steht, sind die geltenden Beträge.
Stand: 27. August 2026. Massgeblich ist die Verordnung selbst.
Was eine Neueintragung kostet
| Rechtsform | Gebühr |
|---|---|
| Einzelunternehmen | 80 CHF |
| Kollektiv- und Kommanditgesellschaft | 160 CHF |
| Aktiengesellschaft und GmbH | 420 CHF |
| Genossenschaft | 280 CHF |
| Verein | 280 CHF |
| Stiftung | 210 CHF |
| Zweigniederlassung, Hauptsitz in der Schweiz | 200 CHF |
| Zweigniederlassung, Hauptsitz im Ausland — etwa einer Limited | 400 CHF |
Die Höhe des Kapitals spielt keine Rolle mehr. Bis Ende 2020 stieg die Gebühr mit dem Grund- oder Stammkapital, und zwar um 0,2 Promille über 200.000 Franken hinaus. Diesen Zuschlag gibt es nicht mehr: Wer mit einer Million gründet, zahlt dieselben 420 Franken wie bei 20.000.
Was jede einzelne Eintragung kostet
Zur Grundgebühr kommt, was zusätzlich einzutragen ist. Bei einer Gründung mit zwei Geschäftsführern sind das schnell vier Positionen.
| Vorgang | Gebühr |
|---|---|
| Personenangaben oder Funktion einer Person, je Eintrag | 20 CHF |
| Zeichnungsberechtigung einer Person, je Eintrag | 20 CHF |
| Rechtsdomizil, zusätzliche Adresse oder Sitzverlegung | 30 CHF |
| Änderung der Firma oder des Zwecks | 50 CHF |
Was später wiederkommt
Diese Vorgänge löst eine Gesellschaft im Betrieb aus, nicht bei der Gründung. Sie stehen hier, weil sie sich einplanen lassen.
| Vorgang | Gebühr |
|---|---|
| Änderung der Statuten | 200 CHF |
| Wechsel einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters bei der GmbH | 70 CHF |
| Verzicht auf die eingeschränkte Revision eintragen oder löschen | 30 CHF |
| Revisionsstelle eintragen, ändern oder löschen | 30 CHF |
| Fusion, für die übernehmende Gesellschaft | 420 CHF |
| Zuzug aus dem Ausland in die Schweiz | 420 CHF |
| Auflösung | 70 CHF |
| Löschung | 80 CHF |
Dass ein Gesellschafterwechsel bei der GmbH 70 Franken kostet und im Register sichtbar wird, ist einer der Unterschiede zur Aktiengesellschaft. Mehr dazu unter GmbH Schweiz.
Beglaubigungen, Auszüge und Stundensätze
Wo der Anhang keinen festen Betrag nennt, sondern einen Rahmen, rechnet das Amt nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz beträgt je nach erforderlicher Sachkenntnis 100 bis 250 Franken.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Beglaubigung einer Unterschrift | 10–30 CHF |
| Beglaubigung von Belegen | 10–120 CHF |
| Beglaubigter Registerauszug | 10–120 CHF |
| Bescheinigung, dass eine Firma nicht eingetragen ist | 10–120 CHF |
Zwei Zuschläge sind möglich. Bei aussergewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit oder Dringlichkeit darf das Amt bis zu 50 Prozent aufschlagen. Und Auslagen — Übermittlung, Beschaffung von Unterlagen, Übersetzungen — werden gesondert berechnet.
Warum eine Bundesverordnung, wo das Amt doch kantonal ist
Eingetragen wird beim Handelsregisteramt des Kantons, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Gebühr dafür setzt aber der Bund fest, und zwar für die ganze Schweiz gleich.
Die Einnahmen werden geteilt: 90 Prozent gehen an den Kanton, der die Eintragung vorgenommen hat, 10 Prozent an den Bund. Für Sie heisst das: Beim Registereintrag lohnt sich kein Kantonsvergleich. Bei den Steuern sehr wohl — das steht auf der Seite zum Steuersystem.
Was neben der Registergebühr noch anfällt
- Die Urkundsperson. Statuten und Gründungsakt gehören öffentlich beurkundet. Was das kostet, richtet sich nach kantonalem Recht und ist von Kanton zu Kanton verschieden.
- Das Kapitaleinzahlungskonto. Die Bank verlangt für die Einrichtung und die Bescheinigung ein Entgelt. Wie hoch es ausfällt, bestimmt das Institut.
- Beglaubigte Abschriften der Statuten, etwa bei einem Sitzwechsel über die Kantonsgrenze.
- Unser Honorar. Es steht auf der Preisseite und hat mit den Ansätzen auf dieser Seite nichts zu tun.
Wir zählen die Ansätze bewusst nicht zu einer Gesamtsumme zusammen. Welche Positionen anfallen, hängt an der Zahl der Beteiligten, an den Funktionen und daran, ob Sacheinlagen im Spiel sind. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, sagen wir Ihnen vorab — was vorher feststehen muss, steht auf der Checkliste.
Was wir dabei tun
Wir bereiten die Anmeldung vor und reichen sie ein. Die Gebühr stellt das Amt Ihnen unmittelbar in Rechnung; wir legen sie nicht aus und schlagen nichts darauf. Wie eine Gründung im Ganzen abläuft, steht unter Ablauf der Gründung.
Diese Seite dient der Information. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.