Kosten beim Handelsregisteramt in der Schweiz
Der folgende Artikel befasst sich mit den Kosten, die für die Gründung einer Einzelfirma, GmbH oder AG bzw. Eintragung einer Zweigniederlassung in der Schweiz entstehen.
Das Handelsregisteramt schickt eine Rechnung für die Eintragung. Diese Kosten sind zu den Insolution Kosten hinzuzufügen. Mit folgenden zusätzlichen Gebühren ist zu rechnen (approximative Beiträge):
Neueintragung Einzelfirma |
CHF 120.00 Grundgebühr |
Neueintragung Kommanditgesellschaft/ Kollektivgesellschaft |
CHF 240.00 Grundgebühr |
Neueintragung Aktiengesellschaft/GmbH* Neueintragung einer Zweigniederlassung z.B. einer Limited |
CHF 600.00 Grundgebühr |
Neueintragung Genossenschaft/Verein |
CHF 400.00 Grundgebühr |
Zeichnungsberechtigung |
CHF 30.00 pro Eintrag |
Eintragung einer Funktion |
CHF 20.00 pro Eintrag |
Abfassung einer Anmeldung | bis CHF 100.00 |
Ausstellung/Beglaubigung von Anmeldungsbelegen | bis CHF 120.00 |
Juristische Auskünfte/Prüfung von Eintragungsbelegen | zw. CHF 100.00 und CHF 250.00 pro Stunde |
*Beträgt das Grund-, Stamm- oder Dotationskapital mehr als CHF 200'000.00, erhöht sich die Grundgebühr um 0.2 Promille der diesen Betrag übersteigenden Summe, jedoch höchstens CHF 10'000.00.
Weitere Kosten je nach Prozess:
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Unterschriftsbeglaubigung (ca. CHF 20.00 pro Unterschrift)
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Kosten für das Kapitaleinzahlungskonto bei Gründung (je nach Bank, ca. CHF 200.00 bis CHF 400.00
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Kopie für beglaubigte Abschrift der Statuten bei einem ausserkantonalen Sitzwechsel (je nach Kanton)
Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier.