Kosten beim Handelsregisteramt in der Schweiz

Der folgende Artikel befasst sich mit den Kosten, die für die Gründung einer Einzelfirma, GmbH oder AG bzw. Eintragung einer Zweigniederlassung  in der Schweiz entstehen.

Das Handelsregisteramt schickt eine Rechnung für die Eintragung. Diese Kosten sind zu den Insolution Kosten hinzuzufügen. Mit folgenden zusätzlichen Gebühren ist zu rechnen (approximative Beiträge):

Neueintragung Einzelfirma

CHF 120.00 Grundgebühr

Neueintragung Kommanditgesellschaft/ Kollektivgesellschaft

CHF 240.00 Grundgebühr

Neueintragung Aktiengesellschaft/GmbH* Neueintragung einer Zweigniederlassung z.B. einer Limited

CHF 600.00 Grundgebühr

Neueintragung Genossenschaft/Verein

CHF 400.00 Grundgebühr

Zeichnungsberechtigung

CHF 30.00 pro Eintrag
Eintragung einer Funktion

CHF 20.00 pro Eintrag

Abfassung einer Anmeldung bis CHF 100.00
Ausstellung/Beglaubigung von Anmeldungsbelegen bis CHF 120.00
Juristische Auskünfte/Prüfung von Eintragungsbelegen zw. CHF 100.00 und CHF 250.00 pro Stunde

*Beträgt das Grund-, Stamm- oder Dotationskapital mehr als CHF 200'000.00, erhöht sich die Grundgebühr um 0.2 Promille der diesen Betrag übersteigenden Summe, jedoch höchstens CHF 10'000.00.

Weitere Kosten je nach Prozess:

  • Unterschriftsbeglaubigung (ca. CHF 20.00 pro Unterschrift)

  • Kosten für das Kapitaleinzahlungskonto bei Gründung (je nach Bank, ca. CHF 200.00 bis CHF 400.00

  • Kopie für beglaubigte Abschrift der Statuten bei einem ausserkantonalen Sitzwechsel (je nach Kanton)​

Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier.