Datenschutzerklärung und Ihre Rechte

Datenschutz

Hier steht, welche Daten beim Besuch dieser Seiten anfallen, wer sie bekommt und wie lange sie bleiben.

Diese Erklärung gilt für www.insolution.ch. Wir haben dafür am 19. August 2026 den Quelltext unserer Seiten und den Inhalt unseres Tag-Manager-Kontos ausgelesen und beides aufgeschrieben, statt eine Vorlage abzuschreiben. Wo etwas in die Vereinigten Staaten geht, steht es dabei.

Stand: 19. August 2026

Wer verantwortlich ist

I2B Management Ltd, Zweigniederlassung Mauren
Ziel 43, 9493 Mauren, Fürstentum Liechtenstein
Handelsregister FL-0002.335.745-8, Handelsregister Vaduz
Telefon +41 58 5105770
E-Mail schreiben

Dieser Auftritt heisst Insolution, betrieben wird er von der I2B Management Ltd. Warum beides zusammengehört, steht im Impressum.

Welches Datenschutzrecht gilt

Wir sitzen in Liechtenstein, Sie sitzen vermutlich in der Schweiz. Deshalb sind hier zwei Rechtsordnungen im Spiel, und wir sagen lieber beide, als eine zu unterschlagen.

Liechtenstein gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Für uns gilt damit die Datenschutz-Grundverordnung, und auf sie beziehen sich alle Grundlagen, die unten genannt sind. Für Personen in der Schweiz kann daneben das schweizerische Datenschutzgesetz greifen.

Welche der beiden Aufsichtsbehörden für Ihr Anliegen zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Beide sind unten unter „Ihre Rechte" mit Anschrift genannt. Schreiben Sie im Zweifel uns; wir sagen Ihnen, an wen wir Ihre Anfrage weitergeben würden.

Wenn Sie diese Seite aufrufen

Jeder Abruf hinterlässt eine Zeile in einer Protokolldatei: gekürzte IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite, die zuvor besuchte Seite, Browser und Betriebssystem. Ohne diese Zeile lässt sich weder eine Seite ausliefern noch ein Angriff erkennen.

Grundlage ist unser berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir führen die Protokolle mit keiner anderen Datenquelle zusammen.

Cookies und Ihre Einwilligung

Wer diese Seiten zum ersten Mal öffnet, bekommt einen Hinweis vorgelegt und entscheidet dort, was gespeichert werden darf. Diese Entscheidung lässt sich jederzeit ändern. Alles, was über das technisch Notwendige hinausgeht, braucht nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Ihre Zustimmung; ohne sie unterbleibt es.

Notwendig sind genau zwei Cookies: eines gegen fremde Formularabsendungen, eines für Ihre Sitzung. Schliessen Sie den Browser, sind beide erledigt.

Bei den Google-Diensten kommt der Google Consent Mode dazu. Solange Sie nichts zugestimmt haben, meldet er „abgelehnt", getrennt nach Werbespeicher, Nutzerdaten und personalisierter Werbung.

Drei Dinge laufen heute schon vor Ihrer Wahl: das Chat-Fenster, der Google Tag Manager und unsere eigene Reichweitenmessung mit Matomo. Das ist der Zustand, wie er ist, und nicht der, den wir für richtig halten. Wir arbeiten daran, auch diese drei hinter die Einwilligung zu stellen. Bis dahin lassen sie sich mit einem Skript-Blocker im Browser unterbinden; die Seiten funktionieren auch ohne sie.

Für die Google-Dienste gilt das ausdrücklich nicht: Solange Sie nichts angehakt haben, melden sie „abgelehnt" und setzen keine Cookies. Ein Signal ohne Kennung geht dabei trotzdem an Google, mit Ihrer IP-Adresse und der Adresse der Seite. Auch das sagen wir lieber, als es zu verschweigen.

Welche Dienste Daten erhalten

Diese Aufstellung ist vollständig für www.insolution.ch. Sie stammt aus einer Messung und nicht aus einer Mustererklärung — genau daran ist die frühere Fassung gescheitert, die einen Meta-Pixel und HubSpot aufführte, die es hier nie gab.

DienstWozuWoGrundlage
Chat-Fenster (LeadConnector)Nachricht an uns, ohne Formularjede Seiteberechtigtes Interesse, lit. f
Google Tag Managerverwaltet die übrigen Google-Bausteinejede Seiteberechtigtes Interesse, lit. f
MatomoReichweite, auf eigenem Serverjede Seiteberechtigtes Interesse, lit. f
Google Analytics 4Reichweite und Nutzungnach EinwilligungEinwilligung, lit. a
Google Adshält fest, welcher Anzeigenklick zu einem Auftrag wurdenach EinwilligungEinwilligung, lit. a
Google Ads Remarketingbildet Zielgruppen für weitere Anzeigennach EinwilligungEinwilligung, lit. a
CalendlyKalender für die TerminvereinbarungBeratungsterminvorvertraglich, lit. b
Cloudflare Turnstilehält Maschinen aus den Formularen herausalle Formulareberechtigtes Interesse, lit. f
BrevoVersand der Bestätigungs- und Hinweismailsnach einer BestellungVertrag, lit. b
Invoice NinjaKundenstamm und Rechnungsstellungnach einer BestellungVertrag, lit. b

Die meisten dieser Anbieter sitzen in den Vereinigten Staaten, die einen als unsere Auftragsverarbeiter, die anderen als eigene Verantwortliche. Getragen wird die Übermittlung von den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission — es sei denn, ein Anbieter beruft sich auf eine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework. Fragen Sie nach, welche der beiden Grundlagen bei einem bestimmten Anbieter greift, und wir sagen es Ihnen.

Einen Meta-Pixel, HubSpot und eingebettete Videos setzen wir nicht ein. Frühere Fassungen dieser Erklärung führten alle drei auf; das war schon damals nicht richtig.

Werbung: Google Ads und Remarketing

Wir schalten Anzeigen bei Google. Dafür laufen über unser Werbekonto zwei verschiedene Dinge, und sie gehören auseinandergehalten.

Die Erfolgsmessung hält fest, ob ein Klick auf eine Anzeige später zu einer Anfrage oder einer Bestellung geführt hat. Ohne sie wüssten wir nicht, welche Anzeige ihr Geld wert ist. Das Remarketing ordnet Ihren Besuch einer Zielgruppe zu, damit Sie unsere Anzeigen später erneut sehen können.

Beides setzt Kennungen in Ihrem Browser und beides geschieht erst, wenn Sie im Hinweis beim ersten Aufruf zugestimmt haben. Grundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Nehmen Sie sie zurück, hört beides auf; die Anzeigen selbst verschwinden dadurch nicht, sie sind dann nur nicht mehr auf Sie zugeschnitten.

In der Erklärung vom 15. November 2024 stand von alledem nichts, obwohl es lief. Das ist der Anlass, aus dem diese Seite neu geschrieben wurde.

Matomo und Ihr Widerspruch

Unsere Besucherzahlen zählen wir mit Matomo. Der Server dafür gehört uns, und die Zahlen bleiben dort; kein Anbieter bekommt sie zur eigenen Verwendung. In die Auswertung gehen die geöffneten Seiten ein, wie lange jemand blieb, woher er kam sowie Browser und Gerät. Die IP-Adresse wird dabei gekürzt.

Matomo misst heute ab dem Seitenaufruf und nicht erst nach Ihrer Zustimmung. Wir stützen das auf unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Wir wollen wissen, welche Seiten gelesen werden, ohne die Daten dafür aus der Hand zu geben. Sie können der Messung jederzeit widersprechen.

Der Messung durch Matomo widersprechen (öffnet ein neues Fenster)

Der Widerspruch wird in Ihrem Browser hinterlegt. Löschen Sie Ihre Cookies oder wechseln Sie das Gerät, müssen Sie ihn erneut erklären.

Wenn Sie uns schreiben oder anrufen

Kontaktformular, Rückrufwunsch und Exposé-Anforderung führen dieselben Angaben zu uns: Name, Firma, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und was Sie uns schreiben. Damit beantworten wir Ihre Anfrage, und wird ein Auftrag daraus, führen wir ihn damit aus.

Das deckt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ab, der die Anbahnung und die Durchführung eines Vertrags erfasst. Kommt nichts zustande, ist die Anfrage nach sechs Monaten gelöscht.

Beratungstermine vereinbaren wir über Calendly. Was Sie dort eintragen — Name, E-Mail-Adresse, die gewählte Zeit —, verarbeitet Calendly für uns und nicht für sich.

Wenn Sie eine Gesellschaft bestellen

Im Bestellformular steht, was für eine Gründung gebraucht wird: Anschrift, Kontaktdaten, die Wunschfirma sowie die vorgesehenen Gesellschafter und Geschäftsführer mit Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsbürgerschaft. Gefordert werden diese Angaben von den Registern und den Geldwäschebestimmungen; aus unserem Bedarf stammen sie nicht.

Mit dem Absenden setzen Sie drei Dinge in Gang. Über Brevo geht eine Auftragsbestätigung an Sie hinaus. Dieselbe Meldung landet bei uns. Und bei Invoice Ninja entsteht ein Kundendatensatz mit Ihrer Kundennummer, zugeordnet allein über Ihre E-Mail-Adresse.

Das trägt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bei Belegen und Aufzeichnungen kommt Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO dazu, weil wir sie so lange behalten müssen, wie es das Handels- und Steuerrecht am Sitz unserer Zweigniederlassung verlangt.

Vor jedem Absenden steht Cloudflare Turnstile. Es soll automatisierte Einsendungen abfangen und sieht dafür technische Merkmale Ihres Browsers und Ihrer Verbindung.

Newsletter

Auf diesem Auftritt gibt es keinen. Der Verweis im Fussbereich führt auf www.insolution.at, wo der Newsletter geführt wird; dort gilt die Datenschutzerklärung jenes Auftritts. Melden Sie sich an, erhalten Sie zuerst eine Nachricht mit einem Bestätigungslink, und eingetragen sind Sie erst, wenn Sie ihn anklicken.

Wie lange wir speichern

WasWie langeWarum
Server-Protokollekurzfristig, für den BetriebSicherheit und Fehlersuche
Anfrage ohne Auftrag6 MonateRückfragen zum Gespräch
Belege und Aufzeichnungennach der gesetzlichen FristHandels- und Steuerrecht
Kundendatensatzsolange die Betreuung läuftVertrag und Aufbewahrung
Messdaten aus Matomobis zu Ihrem Widerspruchberechtigtes Interesse

Ihre Rechte

Fragen Sie uns, was wir über Sie gespeichert haben; darauf gibt Ihnen Art. 15 DSGVO einen Anspruch. Stimmt etwas nicht, lassen Sie es berichtigen (Art. 16); soll es weg, lassen Sie es löschen (Art. 17); genügt Ihnen fürs Erste, dass wir nichts damit tun, verlangen Sie eine Einschränkung (Art. 18). Was Sie uns selbst gegeben haben, händigen wir Ihnen auf Wunsch in einem gängigen Dateiformat aus (Art. 20). Und gegen jede Verarbeitung, die auf einem berechtigten Interesse beruht, steht Ihnen der Widerspruch offen (Art. 21) — hier ist das vor allem Matomo.

Haben Sie einmal zugestimmt, bindet Sie das nicht: Eine Zeile per E-Mail nimmt die Zustimmung für die Zukunft zurück, und einen Grund müssen Sie dafür nicht angeben.

Halten Sie unseren Umgang mit Ihren Daten für falsch, steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO die Beschwerde offen:

BehördeAnschriftWofür
Datenschutzstelle des Fürstentums LiechtensteinKirchstrasse 8, Postfach 684, FL-9490 Vaduzunser Sitz
Eidgenössischer Datenschutz- und ÖffentlichkeitsbeauftragterFeldeggweg 1, 3003 BernPersonen in der Schweiz

Änderungen dieser Erklärung

Kommt ein Dienst dazu oder fällt einer weg, schreiben wir diese Seite um. Am Datum ganz oben erkennen Sie, welchen Stand Sie vor sich haben.

Was für eine Bestellung gilt, regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; wer hinter diesem Auftritt steht, lesen Sie im Impressum.