Startup Services Schweiz
Eine Gründung besteht zu neun Zehnteln aus Papier und Terminen. Genau das nehmen wir Ihnen ab — die Entscheidungen bleiben bei Ihnen.
Vom ersten Gespräch bis zur eingetragenen Gesellschaft mit Konto, Firmensitz und laufender Verwaltung. Wir sagen Ihnen vorher, was auf Sie zukommt, und dabei auch, was wir nicht übernehmen können.
Stand: 2. September 2026
Was wir übernehmen
| Schritt | Was dabei geschieht |
|---|---|
| Rechtsform klären | Wir zeigen, was GmbH, Aktiengesellschaft, Einzelfirma und Limited unterscheidet. Welche steuerlich passt und in welchem Kanton, beurteilt ein Treuhänder |
| Firmennamen prüfen | Ob der Wunschname frei ist und ob er unterscheidbar genug ist. Kostet nichts, und wir prüfen gern mehrere auf einmal |
| Statuten und Unterlagen | Statuten, Zeichnungsprotokoll, Annahmeerklärungen der Organe, auf Wunsch der Verzicht auf die eingeschränkte Revision |
| Kapitaleinzahlungskonto | Wir bereiten die Eröffnung vor und begleiten sie. Das ist der Schritt mit der längsten Vorlaufzeit — ohne die Bescheinigung der Bank geht die Anmeldung nicht hinaus |
| Beurkundung | Wir stimmen Termin und Unterlagen mit der Urkundsperson ab. Beurkunden tut sie, nicht wir |
| Anmeldung beim Handelsregisteramt | Wir reichen mit allen Belegen ein. Fehlt einer, kommt die Anmeldung zurück — deshalb reichen wir erst ein, wenn alles beisammen ist |
| Firmensitz | Eine Anschrift mit Postbearbeitung, wenn Sie noch keine Räume haben |
| Geschäftskonto | Nach dem Eintrag wandelt die Bank das Kapitaleinzahlungskonto um. Wir bereiten auch das vor |
| Laufende Verwaltung | Fristen, Meldungen, Post, Änderungen im Register |
Die eine Frage, die vor allen anderen steht
Gibt es eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die die Gesellschaft vertreten kann? Ohne sie trägt das Handelsregisteramt weder GmbH noch Aktiengesellschaft ein. Diese Frage klären wir zuerst, weil an ihr alles Weitere hängt — und weil eine Absage danach nichts mehr kostet.
Für eine Limited mit Zweigniederlassung gilt ein anderer Weg. Sie entsteht im Gründungsland, ohne Kapitaleinzahlung und ohne Beurkundung; was hier zu tun bleibt, ist die Eintragung der Zweigniederlassung. Ein Vergleich steht unter Rechtsformen.
Was danach ansteht und wer es macht
- Mehrwertsteuer. Pflicht wird die Anmeldung ab 100.000 Franken Jahresumsatz, gerechnet weltweit. Darunter ist sie freiwillig.
- Sozialversicherungen. Geschäftsführung und Angestellte sind bei der Ausgleichskasse anzumelden; ab einem bestimmten Lohn kommt die berufliche Vorsorge dazu.
- Buchführung. Sie beginnt am ersten Tag, nicht am ersten Jahresende.
Diese drei gehören zu einem Treuhänder, nicht zu uns. Wir nennen Ihnen auf Wunsch Partner, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir beraten unternehmerisch — die rechtliche Beurteilung nimmt ein Rechtsanwalt oder eine Urkundsperson vor, die steuerliche ein Treuhänder oder Steuerberater.
Wenn es schnell gehen muss
Eine Neugründung braucht Zeit, weil Bank und Amt ihren Lauf haben. Steht ein Auftrag an, für den eine eingetragene Gesellschaft nötig ist, kommt eine Vorratsgesellschaft in Frage: Sie ist bereits eingetragen und hat noch keine Geschäfte gemacht. Was verfügbar ist, steht unter verfügbare Gesellschaften.
Wie eine Gründung im Einzelnen abläuft, steht unter Ablauf; was vorher feststehen muss, auf der Checkliste. Was das Amt an Gebühren verlangt, steht auf einer eigenen Seite, unser Honorar auf der Preisseite.
Sagen Sie uns, was Sie vorhaben
Drei Angaben genügen für den Anfang: was Sie tun wollen, wo die Gesellschaft ihren Sitz haben soll, und ob Sie allein gründen oder zu mehreren. Alles Weitere ergibt sich daraus — die Rechtsform, das Kapital, der Kanton.
Wenn Sie noch nicht so weit sind, ist das kein Hindernis. Die meisten Gespräche beginnen mit einer Idee und einer Frage, nicht mit einem Plan.
Termin vereinbaren Rückruf anfordern Firmennamen prüfen
Diese Seite dient der Information. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.