Eine gelöschte Limited oder PLC reaktivieren

Bestehende Gesellschaften

Wer eine Streichung rechtzeitig bemerkt, bekommt seine Gesellschaft zurück — rückwirkend auf den Tag der Löschung. Sechs Jahre lang.

Streicht das britische Register eine Gesellschaft, ist sie rechtlich fort. Dahinter steckt fast nie eine Zahlungsunfähigkeit, sondern eine Meldung, die liegen blieb: ein Confirmation Statement, das niemand abgab, weil die Erinnerung an eine Adresse ging, die seit Jahren niemand mehr öffnet.

Was jetzt möglich ist, hängt an Datum und Grund der Streichung sowie an Ihrer damaligen Rolle. Diese drei Punkte schlagen wir nach, bevor irgendetwas kostet.

  • Der Registerblick vorab kostet nichts
  • Antrag und Korrespondenz laufen über uns
  • Fehlende Abschlüsse erstellen wir mit
  • Britisches und irisches Register

Steht Ihre Gesellschaft noch im Register und stockt bloss die Betreuung, sind Sie hier falsch. Dann genügt die Serviceübernahme, und die kostet einen Bruchteil dessen, was eine Wiederherstellung verlangt.

Woran Schweizer Halter die Löschung meist bemerken

Companies House schreibt an die britische Adresse und veröffentlicht die Absicht im Gazette. Wer beides nicht verfolgt, hört auf anderem Weg davon, und meist unangenehm.

  • Die Bank macht zuSchweizer Institute gleichen ihre Firmenkunden gegen die ausländischen Register ab. Steht dort dissolved, friert die Beziehung ein. So erfahren die meisten davon, und schlechter könnte der Zeitpunkt kaum sein.
  • Jemand will einen Registerauszug sehenVor einer Ausschreibung, vor einer Rahmenvereinbarung, vor einer Zahlung ins Ausland. Für eine gestrichene Gesellschaft lässt sich kein aktueller Auszug beibringen, und Erklärungen helfen an dieser Stelle nichts.
  • Der Treuhänder findet es beim AbschlussWer die Bücher führt, sieht irgendwann ins britische Register. Eine gestrichene Gesellschaft lässt sich nicht sauber abschliessen, weil offen ist, wem die Aktiven am Stichtag zustanden.
  • Post vom Treasury SolicitorMeldet sich die Stelle für herrenloses Vermögen, ist bereits britisches Vermögen betroffen. Dann eilt es wirklich, denn dort wird nicht verwahrt, sondern verwertet.

Was mit dem Vermögen geschieht, in Grossbritannien und hier

An dieser Stelle wird häufig beides in einen Topf geworfen, und das führt in die Irre. Britisches und schweizerisches Vermögen sind aus verschiedenen Gründen gesperrt, mit verschiedenen Folgen für die Dringlichkeit.

 Was rechtlich geschiehtRückwegWas das praktisch heisst
Vermögen in Grossbritannien Es gilt als herrenlos — bona vacantia — und geht auf die Krone über. Verwaltet wird es vom Treasury Solicitor, in zwei Regionen von den Herzogtümern Lancaster und Cornwall. mit der Wiedereintragung Dort wird nicht bloss verwahrt. Ist etwas verwertet, bekommen Sie den Erlös statt der Sache. Deshalb drängt die Zeit, sobald britisches Vermögen im Spiel ist.
Konto bei einer Schweizer Bank Die Krone bekommt es nicht; ihr Zugriff endet an der Grenze. Gesperrt ist es dennoch, und zwar weil keine Gesellschaft mehr besteht, für die jemand zeichnen dürfte. mit der Wiedereintragung Das Guthaben ist gebunden, nicht verloren. Die Bank gibt frei, sobald ihr der neue Auszug vorliegt, und braucht dafür meist einige Tage.

Die Unterscheidung ist mehr als eine Feinheit. Liegt alles in der Schweiz, ist es gebunden, aber sicher. Ist britisches Vermögen dabei, arbeitet die Zeit gegen Sie.

Zwei Verfahren, und die Wahl liegt nicht bei Ihnen

Welches greift, ergibt sich aus dem Löschungsgrund und aus Ihrer damaligen Stellung in der Gesellschaft.

 Wie es abläuftDauerWann es in Betracht kommt
Administrative Restoration Ein Antrag beim Registerführer. Kein Gericht, keine Verhandlung. 4–8 Wochen Gestrichen hat das Register von sich aus, die Gesellschaft war damals noch tätig, und es beantragt jemand, der Director oder Gesellschafter war. Rückstände bei den Einreichungen sind vorab aufzuholen.
Court Order Restoration Ein begründeter Antrag beim sachlich zuständigen Gericht. 3–6 Monate Immer dann, wenn der erste Weg zu ist: nach einer Löschung auf eigenen Wunsch, bei Antragstellern ohne Organstellung wie Gläubigern, oder wenn zuletzt kein Geschäftsbetrieb mehr bestand.

Unser Fach ist der erste Weg. Er dauert kürzer, kostet einen Bruchteil und passt auf die grosse Mehrheit, weil versäumte Meldungen nun einmal der übliche Anlass sind. Ist er zu, erfahren Sie das nach der Auskunft, und für das Gerichtsverfahren nennen wir Ihnen einen Solicitor.

Sechs Jahre ab Auflösung — diese Grenze gilt für beide Verfahren, geregelt in s. 1030 Companies Act 2006. Danach bleiben nur eng umrissene Ausnahmen. Rechnen Sie nicht bis auf den letzten Monat: Muss im Verfahren etwas nachgebessert werden, brauchen Sie Luft.

Wenn eine Zweigniederlassung im Handelsregister steht

Viele Schweizer Halter haben ihre Limited zusätzlich als Zweigniederlassung im hiesigen Handelsregister eintragen lassen. Diese Eintragung fällt nicht mit der Muttergesellschaft weg.

Im Register steht dann eine Zweigniederlassung zu einer Gesellschaft, die es rechtlich nicht mehr gibt. Erfährt das Handelsregisteramt davon, kann es von Amtes wegen streichen. Bis dahin ist die Lage unklar, und Unklarheit ist gegenüber Banken und Behörden das Ungünstigste von allem.

Die Wiedereintragung in Grossbritannien räumt das auf, denn die Muttergesellschaft gilt rückwirkend als durchgehend bestehend. Haben sich zwischenzeitlich Organe oder die Adresse geändert, sind zusätzliche Meldungen an das Handelsregisteramt nötig.

Halten Sie im Formular fest, ob eine Zweigniederlassung eingetragen ist. Dann sehen wir in beide Register, das britische und das schweizerische, und Sie bekommen ein Bild statt zweier Hälften.

Was Sie nach der Wiedereintragung haben

  • Eine ununterbrochene GesellschaftRechtlich hat sie nie ausgesetzt. Verträge aus der Zwischenzeit stehen damit auf festem Grund, angehaltene Verfahren gehen weiter, und in der Kette bleibt keine Lücke.
  • Erledigte EinreichungenÜber den Behördenweg gibt es die Eintragung ohne sie gar nicht — der Registerführer nimmt den Antrag sonst nicht entgegen. Wir setzen Accounts und Confirmation Statements auf und geben sie ab; nötig sind dafür Ihre Zahlen aus den betroffenen Jahren.
  • Keine Überraschung auf der RechnungFür die Verspätung erhebt das Register Zuschläge, für den Antrag eine eigene Gebühr. Alle Posten stehen vorab im Kostenvoranschlag, unser Honorar getrennt davon.
  • Unveränderte Pflichten der DirectorsVersäumnisse von damals bestehen fort; weder die Streichung noch die Wiedereintragung wischt sie weg.
  • Und was Sie nicht bekommenPersönliche Ansprüche gegen die Directors bleiben bestehen. Eine Überschuldung wird durch einen Registereintrag nicht kleiner. Hing die Löschung mit einem Insolvenzverfahren zusammen, liegt der Fall völlig anders und gehört vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen.

Wie wir vorgehen

  • 1. Registerauskunft, ohne BerechnungWir schlagen nach: Datum und Grund der Streichung, fehlende Unterlagen, offener Weg. Die Angaben aus dem Formular unten genügen uns dafür. Unsere Einschätzung samt Betrag geht in aller Regel binnen eines Werktages an Sie hinaus.
  • 2. Freigabe und ZuarbeitWeiter geht es mit Ihrem Ja zum Kostenvoranschlag. Dann sagen wir Ihnen, welche Zahlen und Belege die Einreichungen verlangen und wessen Unterschrift unter den Antrag gehört.
  • 3. Die EinreichungenDie fehlenden Accounts und Confirmation Statements erstellen wir und bringen sie zur Einreichung. Fehlen sie, weist der Registerführer den Antrag zurück.
  • 4. Antrag, Register, BankDen Antrag stellen wir, den Schriftverkehr führen wir, und wo britisches Vermögen betroffen ist, auch den mit der verwaltenden Stelle. Ist die Eintragung vollzogen, geht der neue Auszug an Sie, damit die Bank aufmacht.
  • 5. Damit sich das nicht wiederholtAuf Wunsch führen wir die Gesellschaft danach weiter: Registersitz, Fristenkontrolle, Confirmation Statement und Accounts. Serviceübernahme. Nahezu jede Streichung, die uns erreicht, lässt sich auf Post zurückführen, die an einer alten Adresse lag.

Registerauskunft anfordern

Drei Angaben tragen die Auskunft: der Firmenname samt Company Number, ungefähr wann gestrichen wurde, und welche Stellung Sie hatten. An der letzten hängt das Verfahren: Den Registerweg dürfen ausschliesslich frühere Directors und Gesellschafter beschreiten.

Wissen Sie etwas nicht, lassen Sie es weg oder wählen Sie „Weiss ich nicht“. Den Rest holen wir aus dem Register. Besteht eine Zweigniederlassung in der Schweiz, gehört das in die Mitteilung.

Häufige Fragen aus der Schweiz

Mein Geschäftskonto liegt bei einer Schweizer Bank. Ist das Geld weg?

Nein. An die britische Krone fällt es nicht, deren Zugriff endet an der Grenze. Erreichbar ist es trotzdem nicht, denn es besteht keine Gesellschaft mehr, für die jemand zeichnen dürfte, und deshalb lässt die Bank nichts zu.

Mit der Wiedereintragung entfällt der Grund für die Sperre. Die Bank macht auf, sobald ihr der neue Auszug vorliegt, und braucht dafür meist einige Tage. Bei Vermögen in Grossbritannien liegt es anders: Das kann zwischenzeitlich verwertet werden.

Die Zweigniederlassung steht noch im Handelsregister. Was heisst das?

Sie steht dort zu einer Gesellschaft, die rechtlich nicht mehr besteht. Erfährt das Handelsregisteramt davon, kann es die Eintragung von Amtes wegen streichen.

Die Wiedereintragung in Grossbritannien beseitigt die Ursache, weil die Muttergesellschaft rückwirkend als durchgehend bestehend gilt. Nennen Sie die Zweigniederlassung im Formular, dann sehen wir in beide Register.

Wie viel Zeit bleibt mir?

Bei einer englischen, schottischen oder nordirischen Gesellschaft sechs Jahre nach der Auflösung, und das für beide Verfahren.

Bei einer irischen ist es enger: Das Companies Registration Office lässt den Behördenweg nur zwölf Monate lang zu und verlangt die offenen Annual Returns samt Zuschlägen. Danach entscheidet der High Court, dort binnen zwanzig Jahren. Auch das Vermögen fällt in Irland nicht an die Krone, sondern an den Minister for Public Expenditure — gebunden ist es genauso. Warten Sie in keinem der Fälle bis kurz vor Schluss: Nachbesserung kommt vor, und dafür brauchen Sie Spielraum.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Der Betrag hängt am zulässigen Verfahren und am Umfang der Rückstände. Eine Zahl an dieser Stelle wäre eine Schätzung ins Blaue, und die hilft Ihnen nicht weiter.

Nach der Auskunft, die nichts kostet, bekommen Sie einen Kostenvoranschlag mit getrennten Zeilen: unser Honorar, die Gebühr des Registerführers, die Zuschläge für die verspäteten Abgaben.

Ich hatte nur eine Forderung gegen die Gesellschaft. Geht da etwas?

Ja, nur eben nicht beim Registerführer. Dort sind allein frühere Directors und Gesellschafter antragsberechtigt; als Gläubiger sind Sie auf das Gericht verwiesen.

Das kommt oft vor: Wer eine offene Forderung hat, lässt die Schuldnerin eigens dafür zurück ins Register bringen. Es dauert länger und wird teurer. Tragen Sie Ihre Stellung im Formular ein, dann sagen wir Ihnen nach dem Registerblick, was in Betracht kommt, und nennen auf Wunsch einen Solicitor.

Sind die alten Abschlüsse wirklich noch fällig?

Auf dem Registerweg ja. Solange Accounts oder Confirmation Statements offenstehen, kommt der Antrag beim Registerführer nicht durch. Schikane ist das keine, sondern folgerichtig: Genau ihr Fehlen hat zur Streichung geführt.

Wir setzen sie auf und geben sie ab. Nötig sind Ihre Zahlen aus den betroffenen Jahren. Ruhte der Betrieb damals, ist es schnell erledigt, denn auch eine Nullmeldung zählt als Meldung.

Wäre eine Schweizer GmbH nicht der sauberere Weg?

Eine Neugründung liefert eine andere Gesellschaft. Alles, was mit der alten verbunden war, bleibt dort zurück: das Guthaben, die laufenden Verträge, die Registernummer, das Datum der Gründung und der über Jahre gewachsene Ruf bei Banken und Auftraggebern.

Es sind daher zwei getrennte Fragen. Ob es etwas zu retten gibt, klärt die Auskunft. Womit Sie künftig arbeiten wollen, ist eine Frage für danach, und beides lässt sich verbinden: erst zurückholen, dann in Ruhe umstellen. Was eine Schweizer Gesellschaft kostet, steht unter Preise.

Erst der Registerblick, dann der Entschluss

Der Registerblick ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Er sagt Ihnen, welches Verfahren zulässig ist, was es kostet und wie lange es dauert.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

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