Die Limited in der Schweiz
Die Limited bindet kein Kapital und verlangt zur Gründung niemanden mit Wohnsitz in der Schweiz. Das sind die beiden Gründe, aus denen sie hier seit Jahren gewählt wird.
Sie ist eine britische Kapitalgesellschaft, gegründet bei Companies House in London oder beim Companies Registration Office in Dublin. In der Schweiz wird sie als das anerkannt, was sie ist: eine Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaates.
Diese Seite nennt die Pakete mit Preis, das Kapital, die laufenden Pflichten in Grossbritannien und die Stelle, an der es auch für die Limited eine Person im Land braucht.
- Mit Registersitz ab 580 Euro netto
- 1.000 Pfund Kapital, frei bestimmbar
- Mit Schweizer Zweigniederlassung ab 1.800
- England und Irland, beide zum festen Preis
Ein Wort zum kleinsten Paket. Die reine Gründung gibt es ab 180 Euro, sie enthält aber keinen Registersitz. Jede britische Gesellschaft braucht eine eingetragene Anschrift im Vereinigten Königreich, an der das Register sie erreicht. Wer dort keine eigene hat, beginnt bei Paket M.
Gebühren des britischen Registers sind in unseren Paketen enthalten. Kommt eine Zweigniederlassung im schweizerischen Handelsregister hinzu, fallen dafür Beurkundung und Amtsgebühr an; beide stehen im Bestellformular mit eigenem Betrag.
Warum die Limited in der Schweiz unverändert trägt
Über die Limited ist seit dem Brexit viel geschrieben worden. Fast alles davon betrifft die Europäische Union und nicht die Schweiz.
Massgeblich ist Art. 154 IPRG: Eine Gesellschaft untersteht dem Recht des Staates, nach dessen Vorschriften sie organisiert ist. Eine englische Limited ist demnach eine englische Limited, auch wenn sie ihr Geschäft von Zürich aus führt. Die Schweiz folgt damit dem Gründungsrecht und nicht dem Ort der Verwaltung.
Innerhalb der Europäischen Union beruhte die Anerkennung auf etwas anderem, nämlich auf der Niederlassungsfreiheit. Für britische Gesellschaften gilt sie seit dem Brexit nicht mehr, und deutsche Gerichte behandeln englische Limiteds mit Verwaltung in Deutschland seither anders. Für die Schweiz kann daran nichts weggefallen sein, weil die Niederlassungsfreiheit hier nie gegolten hat.
Praktisch heisst das: Wer sein Geschäft in der Schweiz führt, kann die englische Limited nehmen, und sie ist die günstigere der beiden. Wer zusätzlich in der Europäischen Union auftreten will, ist mit der irischen besser bedient — Irland ist Mitgliedstaat geblieben.
Für ein Vorhaben mit Schwerpunkt in Deutschland liegt der Fall anders. Dazu die deutsche Übersicht. Wo Ihr Verwaltungssitz liegen soll und was daraus folgt, gehört vor der Gründung mit einem Rechtsanwalt oder Treuhänder besprochen; beurteilen dürfen wir das nicht.
Die vier Pakete
S, M und L betreffen allein die britische Gesellschaft. Erst XL bringt sie ins schweizerische Handelsregister.
| England | Irland | Was enthalten ist | |
|---|---|---|---|
| S | 180,- | 260,- | Die Gründung mit Eintrag ins Register, Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag. Ohne laufende Betreuung — Sie kümmern sich selbst um Registersitz und Einreichungen. |
| M | 580,- | 690,- | Zusätzlich der Registersitz und die Betreuung im ersten Jahr. Post vom Register erreicht damit uns und nicht eine Adresse, die niemand liest. |
| L | 1.250,- | 1.340,- | Zusätzlich die jährlichen Einreichungen: Confirmation Statement und Accounts. Damit ist die Gesellschaft für das erste Jahr vollständig versorgt. |
| XL | 1.800,- | 1.920,- | Zusätzlich der Eintrag einer Zweigniederlassung im schweizerischen Handelsregister. Damit tritt die Gesellschaft hier unter eigenem Namen auf. |
Die irische Fassung kostet in jeder Stufe zwischen 80 und 120 Euro mehr. Der Aufschlag rechnet sich dort, wo zusätzlich in der Europäischen Union aufgetreten werden soll. Bleibt das Geschäft in der Schweiz, macht er keinen Unterschied.
Alle Beträge netto in Euro. Dieselben Pakete und Preise gelten für die PLC und für die Limited by Guarantee; unterschiedlich ist allein das Kapital. Alle Preise im Überblick unter Preise.
Kapital: der eigentliche Unterschied zur GmbH
Hier liegt der Abstand, der die Limited für viele überhaupt erst interessant macht.
| Kapital | davon einzuzahlen | Anmerkung | |
|---|---|---|---|
| Limited (Ltd), England | 1.000 GBP | frei bestimmbar | Kein gesetzliches Mindestkapital. Die 1.000 Pfund sind der übliche Ansatz und in unserem Formular vorbelegt, aufgeteilt in 1.000 Anteile zu einem Pfund. |
| Limited (Ltd), Irland | 1.000 EUR | frei bestimmbar | Dasselbe Bild, nur in Euro. Auch hier verlangt das Gesetz kein Mindestkapital. |
| PLC, England | 50.000 GBP | ein Viertel | Die einzige Bauform der Limited mit gesetzlichem Mindestkapital. Sie darf Anteile öffentlich anbieten. |
| PLC, Irland | 25.000 EUR | ein Viertel | Dieselbe Bauform, niedrigere Schwelle. |
| Limited by Guarantee | keines | — | Hat keine Anteile, sondern Mitglieder mit einer Garantiesumme. Üblich bei Vereinszwecken und Stiftungsnähe. |
Zum Vergleich: Eine Schweizer GmbH verlangt 20.000 Franken, vollständig einzuzahlen, eine AG 100.000 Franken mit mindestens 50.000 auf dem Konto. Bei der Limited ist der Betrag frei wählbar und muss nicht liquide bereitstehen.
Kein gebundenes Kapital heisst nicht keine Haftung. Die Gesellschafter haften bis zur Höhe des gezeichneten Betrags, und die Directors haften nach britischem Recht persönlich, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Wer die Limited als Schutzschild gegen alles versteht, versteht sie falsch.
Die Zweigniederlassung und was sie verlangt
An dieser Stelle steht in vielen Ratgebern eine Verkürzung, die uns regelmässig als Frage erreicht. Wir sagen es deshalb genau.
Zur Gründung der Limited braucht es niemanden mit Wohnsitz in der Schweiz. Sie entsteht in Grossbritannien nach britischem Recht; wer dort Director ist und wo diese Person wohnt, entscheidet Companies House nach seinen eigenen Regeln. Das ist der Unterschied zur GmbH und zur AG, bei denen ohne eine zeichnungsberechtigte Person im Land schon die Eintragung scheitert.
Soll die Limited jedoch als Zweigniederlassung im schweizerischen Handelsregister stehen, verlangt das Handelsregisterrecht auch für sie eine vertretungsbefugte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Diese Voraussetzung betrifft genau das Paket XL.
Wozu die Zweigniederlassung überhaupt? Sie macht die Gesellschaft hier sichtbar und ansprechbar: mit einem Eintrag im Handelsregister, einer Schweizer Adresse und einem Auszug, den Banken und Auftraggeber kennen. Ohne sie bleibt die Limited eine ausländische Gesellschaft, was zulässig ist, im Geschäftsverkehr aber mehr Erklärung braucht.
Sagen Sie uns früh, wo die Beteiligten wohnen und ob ein Auftritt in der Schweiz geplant ist. Diese beiden Angaben entscheiden über das Paket. Findet sich niemand im Land, bleiben S, M und L; eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vermitteln wir auf Anfrage.
Was die Limited jedes Jahr verlangt
Die Gründung ist der leichtere Teil. Wer eine Limited hält, hat gegenüber dem britischen Register zwei wiederkehrende Pflichten, und ihre Vernachlässigung ist der häufigste Grund, aus dem uns Leute später anrufen.
- Confirmation StatementEinmal jährlich bestätigt die Gesellschaft, dass die Angaben im Register stimmen: Directors, Anteilseigner, Adresse, Tätigkeit. Eine kurze Meldung, aber eine mit Frist.
- AccountsDer Jahresabschluss geht an Companies House, bei kleinen Gesellschaften in verkürzter Form. Zusätzlich verlangt HMRC eine Steuererklärung, sofern die Gesellschaft in Grossbritannien steuerpflichtig ist.
- Ein Registersitz, an dem Post ankommtCompanies House schreibt an die eingetragene Adresse und sonst nirgendwohin. Wer sie nicht abfragt, erfährt von einer Mahnung nichts. In unseren Paketen ab M ist der Registersitz enthalten.
- Meldung, wer die Gesellschaft beherrschtDas Register verlangt die Angabe der Personen mit massgeblicher Kontrolle. Ändert sich etwas an den Beteiligungen, gehört das nachgeführt.
Bleiben diese Meldungen aus, streicht das Register die Gesellschaft. Sie hört dann auf zu existieren, das Konto wird gesperrt und britisches Vermögen fällt an die Krone. Rückgängig machen lässt sich das sechs Jahre lang: Limited reaktivieren. Günstiger ist es, so weit nicht zu kommen — die Serviceübernahme kostet für eine englische Gesellschaft 420 Euro im Jahr, für eine irische 520.
Häufige Fragen zur Limited in der Schweiz
Ist die englische Limited nach dem Brexit hier noch brauchbar?
Ja, unverändert. Art. 154 IPRG stellt auf das Recht des Gründungsstaates ab, und daran hat der Brexit nichts geändert. Was Sie über den Wegfall der Anerkennung gelesen haben, betrifft die Europäische Union, deren Niederlassungsfreiheit für die Schweiz nie galt.
Anders liegt es, wenn Ihr Schwerpunkt in Deutschland ist. Dort behandeln Gerichte englische Limiteds mit vollständiger Verwaltung im Inland nicht mehr als Kapitalgesellschaft. Dazu die deutsche Übersicht.
Muss ich für die Gründung nach England reisen?
Nein. Die Gründung läuft schriftlich über uns; Companies House verlangt keine persönliche Vorsprache. Was wir brauchen, sind Ausweiskopien der Beteiligten und die Angaben zur Gesellschaft.
Auch eine Beurkundung entfällt, anders als bei GmbH und AG. Das ist der zweite Grund, aus dem die Limited günstiger ist: Es gibt keine Urkundsperson, die zu bezahlen wäre.
Brauche ich für die Limited jemanden mit Wohnsitz in der Schweiz?
Für die Gründung nicht. Sie entsteht in Grossbritannien, und wo die Directors wohnen, entscheidet das britische Register nach seinen Regeln.
Soll die Gesellschaft zusätzlich als Zweigniederlassung ins schweizerische Handelsregister — das ist Paket XL —, verlangt das Handelsregisterrecht eine vertretungsbefugte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Diese Unterscheidung wird oft übergangen; sie entscheidet über das Paket und gehört deshalb vor die Bestellung.
Was kostet die Limited im laufenden Betrieb?
Die Betreuung mit Registersitz, Confirmation Statement und Accounts kostet bei uns 420 Euro im Jahr für eine englische und 520 für eine irische Gesellschaft. Im Paket L ist das erste Jahr enthalten.
Dazu kommen die Gebühren des Registers und, sofern die Gesellschaft in Grossbritannien steuerpflichtig ist, die Steuererklärung. Eine Zweigniederlassung in der Schweiz bringt eigene Pflichten mit; darüber spricht am besten ein Treuhänder mit Ihnen.
England oder Irland?
Für ein Geschäft, das in der Schweiz bleibt, ist England die günstigere Wahl: 180 statt 260 Euro in der Gründung, 420 statt 520 in der Betreuung, und anerkannt sind beide gleichermassen.
Irland lohnt sich, wenn zusätzlich in der Europäischen Union aufgetreten werden soll. Irland ist Mitgliedstaat, die irische Limited geniesst dort die Niederlassungsfreiheit, die englische nicht mehr. Wer eine Niederlassung in Deutschland oder Österreich plant, sollte das vor der Wahl sagen.
Was ist der Unterschied zwischen Ltd, PLC und Limited by Guarantee?
Die Ltd ist die übliche Form: Anteile, kein Mindestkapital, kein öffentliches Angebot. Die PLC darf Anteile öffentlich anbieten und braucht dafür 50.000 Pfund in England oder 25.000 Euro in Irland, jeweils ein Viertel einzuzahlen.
Die Limited by Guarantee hat gar keine Anteile, sondern Mitglieder, die für einen festgelegten Betrag einstehen. Sie wird für Vereinszwecke und stiftungsähnliche Vorhaben genommen. Preislich behandeln wir alle drei gleich; unterschiedlich ist allein das Kapital.
Kann ich später auf eine Schweizer GmbH umstellen?
Eine Umwandlung im rechtlichen Sinn gibt es zwischen einer britischen und einer schweizerischen Gesellschaft nicht. Was geht, ist eine Neugründung mit Übertragung des Geschäfts: Die GmbH übernimmt Verträge, Kunden und Vermögen, die Limited wird danach ordentlich abgewickelt.
Das ist ein üblicher Vorgang, aber keiner, den man nebenbei macht. Die steuerlichen Folgen der Übertragung gehören vorher mit einem Treuhänder besprochen. Wir übernehmen die Gründung der GmbH und die Abwicklung der Limited.
Zuerst der Name, dann das Paket
Ob der Wunschname bei Companies House durchgeht, sagen wir Ihnen ohne Berechnung. Danach steht die Wahl des Pakets an.
Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845
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Diese Seite ist eine allgemeine Darstellung, keine Beratung. Sie gibt die Grundzüge der britischen und irischen Limited sowie ihrer Behandlung nach schweizerischem Kollisionsrecht wieder und würdigt kein bestimmtes Vorhaben.
Wo der Verwaltungssitz liegen soll, welche Folgen das hat und wie die Gesellschaft in der Schweiz besteuert wird, beurteilen ein Rechtsanwalt und ein Treuhänder oder Steuerberater, die Sie unmittelbar beauftragen; auf Wunsch nennen wir Partner. Unser Teil sind die Formalitäten: Gründung beim britischen oder irischen Register, Registersitz, die jährlichen Einreichungen und, wo gewünscht, die Anmeldung der Zweigniederlassung.
Die genannten Kapitalbeträge und Bestimmungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Unsere Preise sind Nettobeträge in Euro; Beurkundung und Gebühren des schweizerischen Handelsregisteramts für eine Zweigniederlassung kommen hinzu und werden im Bestellformular gesondert ausgewiesen. Irrtum vorbehalten; massgeblich ist die Auftragsbestätigung. Alle Leistungen werden durch befugte Personen erbracht.