Preise für eine Vorrats-GmbH in der Schweiz

Vorratsgesellschaft Schweiz

Der Kauf besteht aus zwei Beträgen: dem Preis der Gesellschaft und unserem Honorar für die Übernahme. Beide nennen wir erst, wenn feststeht, welche Gesellschaft es wird.

Das ist keine Ausweichformel. Die verfügbaren Gesellschaften unterscheiden sich im Kontostand, im Alter und darin, ob eine Mehrwertsteuernummer schon vorliegt. Ein Listenpreis würde all das verschweigen.

Diese Seite sagt, woraus sich der Preis zusammensetzt, welche Posten unabhängig davon anfallen und welche Schritte in der Schweiz eine Form verlangen. Der letzte Punkt spart Geld: Die Abtretung von Stammanteilen braucht hier keinen Notar.

  • Kaufpreis und Honorar getrennt ausgewiesen
  • Abtretung schriftlich, Art. 785 Abs. 1 OR
  • Kapital nachweislich einbezahlt
  • Festes Angebot vor der Beauftragung

Die aktuell verfügbaren Gesellschaften stehen unter verfügbare Gesellschaften, anonymisiert dargestellt. Was eine Vorratsgesellschaft überhaupt ist und worin sie sich von einem Mantel unterscheidet, steht unter Vorratsfirmen.

Zwei Beträge, die nicht dasselbe sind

Sie zahlen einmal für die Gesellschaft und einmal für die Arbeit an der Übernahme. Die Trennung ist nicht kosmetisch: Der eine Betrag trägt keine Mehrwertsteuer, der andere schon.

 BetragWas darin steckt
Kaufpreis der Gesellschaft auf Anfrage Die Stammanteile an einer im Handelsregister eingetragenen Schweizer GmbH samt Statuten, Handelsregisterauszug, Kontonachweis und den Beschlüssen seit der Errichtung. Der Erwerb von Anteilen ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Honorar für die Übernahme auf Anfrage Abtretungsvertrag, Beschlüsse, Anmeldung beim Handelsregisteramt, Identifizierung nach dem Geldwäschereigesetz und die Begleitung bis zum Eintrag. Netto, dazu 8,1 Prozent Mehrwertsteuer.
Kontoguthaben der Gesellschaft Kontostand am Stichtag Wird bei der Übernahme abgelöst und bleibt Vermögen Ihrer Gesellschaft. Gezahlt wird der nachgewiesene Kontostand, nicht das nominelle Stammkapital: Aus dem Kapital sind seit der Errichtung bereits Gebühren und Buchhaltung bestritten worden.
Gebühren des Handelsregisters nach Tarif Rechnet das Handelsregisteramt des Kantons unmittelbar mit Ihnen ab. Die Höhe hängt davon ab, wie viele Eintragungen zugleich geändert werden.

Wir nennen beide Beträge in einem Angebot, bevor Sie sich binden, und schlüsseln jede Position einzeln auf. Nachforderungen für Arbeiten, die im Angebot stehen, gibt es nicht.

Wo ein Notar nötig ist und wo nicht

Hier unterscheidet sich die Schweiz von Österreich und Deutschland, und der Unterschied schlägt sich unmittelbar im Preis nieder.

Die Abtretung der Stammanteile ist schriftlich möglich. Seit der Revision des GmbH-Rechts verlangt Art. 785 Abs. 1 OR nur noch die Schriftform. Ein Notariatstermin entfällt, und mit ihm dessen Kosten. Zustimmen muss allerdings die Gesellschafterversammlung, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.

Beurkundet wird erst eine Statutenänderung. Wollen Sie den Firmenwortlaut ändern, den Zweck neu fassen oder den Sitz verlegen, ist die öffentliche Beurkundung nötig. Wer die Gesellschaft unter ihrem bestehenden Namen weiterführt, kommt ohne aus.

Deshalb lohnt es, die gewünschten Änderungen vor dem Angebot zu benennen. Eine Übernahme ohne Namensänderung ist deutlich schlanker als eine mit.

Über die Eintragung entscheidet das Handelsregisteramt, nicht wir. Eine Frist dafür sagen wir nicht zu. Unser Teil liegt vor, sobald Ihre Ausweisdokumente und die Angaben zur künftigen Geschäftstätigkeit da sind.

Posten, die unabhängig vom Kaufpreis anfallen

  • Eine Person mit Wohnsitz in der SchweizArt. 814 Abs. 3 OR verlangt, dass die GmbH durch mindestens eine Person vertreten werden kann, die hier Wohnsitz hat. Solange die Gesellschaft bei uns liegt, ist das erfüllt. Mit dem Wechsel der Geschäftsführung entfällt diese Person, und die Anforderung besteht weiter. Wird sie nicht ersetzt, beanstandet das Handelsregisteramt die Anmeldung.
  • Die Meldung der wirtschaftlich BerechtigtenWer Anteile erwirbt, meldet der Gesellschaft, wer wirtschaftlich dahintersteht, Art. 697j OR. Die Gesellschaft führt darüber ein Verzeichnis, Art. 790a OR. Ein öffentliches Register gibt es dafür nicht, die Unterlagen bleiben bei der Gesellschaft.
  • Mehrwertsteuer, aber erst ab einer SchwelleDie Eintragungspflicht beginnt bei 100.000 Franken Jahresumsatz. Darunter ist die Eintragung freiwillig und kann sich lohnen, wenn Sie Vorsteuern geltend machen wollen. Liegt bereits eine Nummer vor, bleibt sie bestehen.
  • Buchhaltung und AbschlussLaufen ab dem Tag der Übernahme weiter. Die Gesellschaft hat ein Geschäftsjahr, und das endet unabhängig davon, ob schon Umsatz entstanden ist.
  • Das BankkontoÜber die Weiterführung entscheidet die Bank nach eigener Prüfung der neuen Eigentümer. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie, eine Zusage geben wir nicht.

Eine Gewerbebewilligung kennt das Schweizer Recht nur für bestimmte Tätigkeiten, etwa im Gastgewerbe, im Sicherheitsbereich oder im Finanzbereich. Für die meisten Geschäfte genügt der Handelsregistereintrag. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorher.

Warum keine Verbindlichkeiten bestehen können

Das ist keine Zusicherung, sondern eine Folge der Bauart. Eine Vorratsgesellschaft ist errichtet worden, um übernommen zu werden, und war nie tätig.

Ohne Tätigkeit gibt es keine Lieferanten, keine Verträge, keine Angestellten und keine offenen Rechnungen. Das Kapital liegt seit der Einzahlung auf dem Konto und ist nur durch Gebühren und Buchhaltung geschmälert worden. Was Sie übernehmen, ist eine Struktur, in der noch nichts passiert ist.

Nachprüfen lässt sich das trotzdem, und wir legen es Ihnen vor: den tagesaktuellen Handelsregisterauszug, die Jahresrechnungen seit der Errichtung, den Kontonachweis und die Beschlüsse. Vier Unterlagen, die zusammen ein vollständiges Bild ergeben.

Bei einer alten Mantelgesellschaft, die einmal gearbeitet hat und heute ruht, ist genau das die Frage, die zuerst zu klären ist. Der Unterschied zwischen beiden ist unter Vorratsfirmen gegenübergestellt.

Was wir zusätzlich übernehmen können

Jede Position lässt sich einzeln beauftragen. Was Sie auswählen, steht mit festem Betrag in Ihrem Angebot.

LeistungWas dazugehört
Firmenwortlaut ändern Prüfung der Zulässigkeit, Beschluss der Gesellschafterversammlung, öffentliche Beurkundung der Statutenänderung und Anmeldung beim Handelsregisteramt.
Geschäftsführung wechseln Abberufung und Neubestellung, Unterschriftenregelung, beglaubigte Unterschriftsprobe und Anmeldung. Dabei ist die Person nach Art. 814 Abs. 3 OR sicherzustellen.
Sitz in einen anderen Kanton verlegen Statutenänderung mit Beurkundung. Mit dem Kanton wechselt auch das zuständige Handelsregisteramt.
Geschäftsadresse Adresse mit Postbearbeitung, wenn Sie am Sitz keine eigenen Räume unterhalten.
Bankkonto Vorbereitung der Unterlagen und Begleitung des Verfahrens. Über die Eröffnung entscheidet die Bank.
Mehrwertsteuer Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, freiwillig oder ab Erreichen der Umsatzschwelle.
Beglaubigungen und Apostillen Für den Einsatz der Unterlagen im Ausland, etwa gegenüber einer ausländischen Bank.

Alle unsere Beträge netto, dazu 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. Gebühren des Handelsregisters und Kosten der Urkundsperson rechnen die jeweiligen Stellen unmittelbar mit Ihnen ab.

Häufige Fragen zum Preis

Warum steht hier keine Zahl?

Weil die verfügbaren Gesellschaften nicht gleich sind. Sie unterscheiden sich im Kontostand, im Alter, im Kanton des Sitzes und darin, ob eine Mehrwertsteuernummer schon vorliegt. Ein Listenpreis würde diese Unterschiede verdecken.

Nach einem kurzen Gespräch bekommen Sie ein Angebot mit festen Beträgen für die Gesellschaft, für unsere Arbeit und für jede Zusatzleistung, die Sie wünschen.

Ist das Stammkapital im Kaufpreis enthalten?

Nein, es wird getrennt abgelöst. Das Geld bleibt Vermögen der Gesellschaft und steht Ihnen nach der Übernahme als Betriebsmittel zur Verfügung.

Gezahlt wird der nachgewiesene Kontostand am Stichtag. Er liegt in aller Regel unter den 20.000 Franken des nominellen Stammkapitals, weil daraus seit der Errichtung Gebühren und Buchhaltung bezahlt wurden. Der Betrag steht im Angebot.

Brauche ich einen Notar?

Für die Abtretung der Stammanteile nicht. Art. 785 Abs. 1 OR verlangt Schriftform, seit der Revision des GmbH-Rechts keine öffentliche Beurkundung mehr.

Nötig wird die Urkundsperson, sobald die Statuten geändert werden, also etwa bei einem neuen Firmenwortlaut, einem neuen Zweck oder einer Sitzverlegung. Wer die Gesellschaft unverändert weiterführt, spart diesen Schritt.

Muss ich in die Schweiz reisen?

Für die Abtretung nicht, sie läuft schriftlich. Für die Anmeldung beim Handelsregisteramt sind beglaubigte Unterschriften nötig; die Beglaubigung ist auch bei einer Notarin oder einem Notar im Ausland möglich, je nach Land mit Apostille.

Was die Bank verlangt, ist eine eigene Frage. Manche Institute bestehen auf einem persönlichen Termin, andere nicht. Das klären wir vor der Beauftragung.

Kann ich den Firmennamen frei wählen?

Im Rahmen des Firmenrechts ja. Wir prüfen Ihren Wunschwortlaut vorab auf Zulässigkeit und Verwechslungsgefahr und veranlassen die Statutenänderung.

Rechnen Sie damit, dass diese Änderung eine Beurkundung verlangt und deshalb Kosten auslöst, die bei einer Übernahme ohne Namensänderung nicht anfallen.

Wie lange dauert die Übernahme?

Über die Eintragung entscheidet das Handelsregisteramt. Eine Frist dafür nennen wir nicht, weil sie nicht bei uns liegt.

Was wir sagen können, ist unser Teil: Abtretungsvertrag, Beschlüsse und Anmeldung liegen vor, sobald Ihre Ausweisdokumente und die Angaben zur künftigen Tätigkeit da sind. Mit der Unterzeichnung des Abtretungsvertrags gehören Ihnen die Anteile, und ab diesem Zeitpunkt bestimmen Sie über die Gesellschaft.

Was ist mit Steuern und Sozialversicherung?

Die Gesellschaft war nie tätig, es bestehen also keine offenen Posten. Ab der Übernahme laufen die Pflichten normal weiter: Gewinn- und Kapitalsteuer nach Kanton und Gemeinde, die Abrechnung mit der Ausgleichskasse, sobald Löhne gezahlt werden.

Wie hoch die Belastung in Ihrem Fall ausfällt, hängt am Sitz und am Geschäft. Das beurteilt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater, nicht wir.

Wäre eine Neugründung günstiger?

Rein an den Kosten gemessen meistens ja: Unsere Leistung für eine neue Schweizer GmbH kostet 850 Euro. Was Sie dabei nicht bekommen, ist die fertige Struktur.

Der Unterschied liegt in der Zeit vor der Eintragung. Wer neu errichtet, handelt bis dahin für eine Gesellschaft, die noch nicht besteht, und steht dafür persönlich ein. Wer übernimmt, überspringt diese Phase. Ob Ihnen das den Aufpreis wert ist, entscheiden Sie.

Zuerst die Gesellschaft, dann der Preis

Sagen Sie uns, was die Gesellschaft tun soll und ab wann. Danach nennen wir Ihnen die verfügbaren Gesellschaften und die beiden Beträge.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363

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