Companies House

Companies House

Companies House ist die staatliche Behörde mit Zuständigkeit für die Inkorporierung und Auflösung von Firmen in Schottland, England und Wales, sowie für die Führung eines entsprechenden Handelsregisters. Jedermann hat Anspruch auf Einsicht in dieses Register. Die Handelsregister anderer Länder sind auf unserer Links-Seite verzeichnet.

Zur Gründung einer Firma muss die Firmenanschrift in England oder Wales (Schottland für schottische Firmen) sein. Es können nur Unterlagen in englischer Sprache entgegengenommen werden (für Walisisch gelten Sonderregeln). Es liegt im Verantwortungsbereich des Direktors sicherzustellen, dass sämtliche Unterlagen fristgerecht eingereicht werden, unabhängig vom Wohnort.

Über unseren WebCheck Service erhalten Sie kostenlosen Zugang zu grundlegenden Angaben über mehr als 2 Mio. britischer Firmen. Detailliertere Auskünfte über bestimmte Unternehmen können gegen eine geringe Gebühr beim Companies House angefordert werden. Bitte beachten sie unsere Homepage.

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