Britisches Internationales Privatrecht

Britisches Internationales Privatrecht

Im Vereinigten Königreich gilt die Gründungstheorie. Für in Österreich gegründete Gesellschaften kommt in Großbritannien mithin österreichisches Recht zur Anwendung. Für in Österreich agierende britische Gesellschaften findet aufgrund des österreichischen und des britischen Kollisionsrechts britisches Recht Anwendung.

Zurück