Limited Partnership

Limited Partnership

Die britische KG hat "general partners" (Komplementäre) und "limited partners" (Kommanditisten). Sie sollte nicht mit der "limited company" (Ltd.) verwechselt werden. Wie im österreichischen bzw. deutschen Recht haften Komplementäre unbeschränkt bzw. Kommanditisten auf die Einlage beschränkt.

Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt den "general partners" und zwar in Form der Einzelvertretungsmacht. Die Limited Partnership ist im Gegensatz zur Partnership in ein Register einzutragen.

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