Limited liability partnership (LLP)

Limited liability partnership (LLP)

Die LLP wurde insbesondere für die freien Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater) konzipiert, geregelt im Limited Liability Partnerships Act 200085. Die Gründung einer LLP setzt mindestens zwei Gesellschafter voraus, die zu legalen Zwecken einen Geschäftsbetrieb mit Gewinnerzeilungsabsicht gründen wollen. Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein.

Bei der LLP gilt grundsätzlich Einzelvertretung: Jeder Gesellschafter kann die LLP gegenüber Dritten vertreten, sofern seine Vertretungsmacht nicht durch den Gesellschaftsvertrag beschränkt ist und die dritte Partei von der Beschränkung Kenntnis hat.

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