Muss ich den Jahresabschluss in der Schweiz veröffentlichen?
In aller Regel nein. Das ist einer der deutlichsten Unterschiede zu Österreich und Deutschland.
Der Grundsatz
Die Schweiz kennt keine allgemeine Offenlegungspflicht für GmbH und AG. Der Abschluss geht an die Generalversammlung und an die Steuerbehörde, nicht an ein öffentliches Register. Ein „Firmenbuch", in dem jeder die Zahlen einsehen kann, gibt es hier nicht.
Die Ausnahmen
- Gesellschaften mit börsenkotierten Beteiligungspapieren oder ausstehenden Anleihen
- Auf Verlangen von Gläubigern mit schutzwürdigem Interesse
Was das für eine Limited bedeutet
Für die Limited selbst gilt weiterhin das Recht des Gründungslands. Eine irische oder englische Limited legt ihren Abschluss dort offen, unabhängig davon, dass die Schweizer Zweigniederlassung das nicht müsste. Die Offenlegungspflicht verschwindet also nicht — sie bleibt nur dort, wo die Gesellschaft eingetragen ist.
Zuletzt aktualisiert am 07.09.2026 von Elrico Tschann.
In welchem Kanton soll die Gesellschaft sitzen?
Diese eine Angabe entscheidet in der Schweiz mehr als die Rechtsform: die Steuerbelastung, das zustaendige Handelsregisteramt und einen Teil der Bewilligungen. Sagen Sie uns, wo Sie hinwollen und was Sie vorhaben — wir sagen Ihnen, was daraus folgt.
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