Gilt Reverse Charge auch für die Schweiz?
Nein. Reverse Charge ist ein Verfahren des EU-Mehrwertsteuerrechts, und die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Sie ist mehrwertsteuerlich Drittland.
Was stattdessen gilt
Die Schweiz kennt die Bezugsteuer. Bezieht ein Unternehmen in der Schweiz Dienstleistungen von einem Anbieter im Ausland, versteuert es diese selbst und deklariert sie in der eigenen Abrechnung. Wirtschaftlich ähnelt das dem Reverse Charge, rechtlich ist es eine andere Grundlage.
In die andere Richtung
Erbringt Ihre Schweizer Gesellschaft eine Dienstleistung an ein Unternehmen in der EU, schuldet dort der Empfänger die Steuer. Auf Ihrer Rechnung steht keine Schweizer Mehrwertsteuer, dafür der Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers.
Hinweis: Bei Warenlieferungen über die Grenze kommen Einfuhrsteuer und Zoll hinzu — auch dort, wo bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung nichts anfiele. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen Drittland und Binnenmarkt.
Zuletzt aktualisiert am 22.08.2026 von Elrico Tschann.
In welchem Kanton soll die Gesellschaft sitzen?
Diese eine Angabe entscheidet in der Schweiz mehr als die Rechtsform: die Steuerbelastung, das zustaendige Handelsregisteramt und einen Teil der Bewilligungen. Sagen Sie uns, wo Sie hinwollen und was Sie vorhaben — wir sagen Ihnen, was daraus folgt.
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