Gilt die EU-Niederlassungsfreiheit für Schweizer Gesellschaften?

Nein. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EWR. Die Niederlassungsfreiheit nach dem AEUV und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelten für sie nicht.

Was stattdessen gilt

Das Verhältnis zur EU beruht auf bilateralen Abkommen. Das Freizügigkeitsabkommen betrifft in erster Linie Personen — Arbeitnehmer und Selbständige — und nicht die freie Sitzverlegung von Gesellschaften. Eine Schweizer AG kann ihren Sitz nicht ohne Weiteres in einen EU-Staat verlegen und dort als solche fortbestehen.

Was das praktisch bedeutet

  • Wer aus der Schweiz heraus in der EU auftreten will, gründet dort in aller Regel eine eigene Gesellschaft oder trägt eine Zweigniederlassung ein.
  • Der umgekehrte Weg — eine EU-Gesellschaft mit Zweigniederlassung in der Schweiz — ist der gängigere und der, den wir begleiten.
  • Eine irische Limited ist dabei die EU-Gesellschaft; eine englische ist es seit dem Brexit nicht mehr.

Hinweis: Antworten in unserer allgemeinen Rubrik zur EU-Gründung beziehen sich auf Mitgliedstaaten. Für einen Sitz in der Schweiz gelten sie nicht unbesehen.

Zuletzt aktualisiert am 22.08.2026 von Elrico Tschann.

Zurück

In welchem Kanton soll die Gesellschaft sitzen?

Diese eine Angabe entscheidet in der Schweiz mehr als die Rechtsform: die Steuerbelastung, das zustaendige Handelsregisteramt und einen Teil der Bewilligungen. Sagen Sie uns, wo Sie hinwollen und was Sie vorhaben — wir sagen Ihnen, was daraus folgt.

Telefon CH +41 58 5105770 AT +43 5524 22308 DE +49 69 96759363 UK +44 114 6972907 IRL +353 12337845

Lieber schriftlich? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Das erste Gespraech kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wo eine Frage zum Steuerberater gehoert, sagen wir Ihnen das — und nennen auf Wunsch einen.