Braucht meine Limited eine Zweigniederlassung in der Schweiz?

Sobald die Limited in der Schweiz dauerhaft mit eigenen Räumen und eigener Leitung auftritt, ist die Zweigniederlassung im Handelsregister einzutragen. Massgeblich ist der tatsächliche Auftritt, nicht die Absicht.

Was die Eintragung verlangt

  • Einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz. Diese Person muss zeichnungsberechtigt sein. Ohne sie nimmt das Handelsregisteramt die Anmeldung nicht entgegen.
  • Beglaubigte und apostillierte Unterlagen der Hauptgesellschaft — Gründungsurkunde, Statuten und ein aktueller Registerauszug, übersetzt.
  • Einen eigenen Eintrag im Handelsregister des Kantons, in dem die Zweigniederlassung liegt.

Was sie nicht ist

Die Zweigniederlassung ist keine eigene juristische Person. Sie ist rechtlich Teil der Limited, wird aber im Handelsregister eigenständig geführt und ist buchführungspflichtig.

Hinweis: Wer nur gelegentlich in der Schweiz liefert oder Leistungen erbringt, braucht keine Zweigniederlassung. Die Grenze verläuft dort, wo eine feste Einrichtung mit eigener Leitung entsteht.

Zuletzt aktualisiert am 22.08.2026 von Elrico Tschann.

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In welchem Kanton soll die Gesellschaft sitzen?

Diese eine Angabe entscheidet in der Schweiz mehr als die Rechtsform: die Steuerbelastung, das zustaendige Handelsregisteramt und einen Teil der Bewilligungen. Sagen Sie uns, wo Sie hinwollen und was Sie vorhaben — wir sagen Ihnen, was daraus folgt.

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