Betriebsstätte oder Zweigniederlassung — was ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe stammen aus verschiedenen Rechtsgebieten und decken sich nicht.

Zweigniederlassung — Handelsrecht

Ein Eintrag im Handelsregister nach Art. 935 OR. Sie tritt nach aussen selbständig auf, hat eine eigene Leitung und eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit. Ob sie besteht, entscheidet sich am Auftritt.

Betriebsstätte — Steuerrecht

Eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird. Sie begründet eine Steuerpflicht in der Schweiz, auch ohne Eintrag im Handelsregister.

Warum das auseinanderfällt

Eine Betriebsstätte kann bestehen, ohne dass eine Zweigniederlassung eingetragen ist — etwa bei einer Baustelle über längerer Dauer oder einem angemieteten Lager mit eigenem Personal. Umgekehrt ist eine eingetragene Zweigniederlassung praktisch immer auch Betriebsstätte.

Hinweis: Ob im Einzelfall eine Betriebsstätte vorliegt, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Staat. Das gehört vor Aufnahme der Tätigkeit geklärt, nicht danach.

Zuletzt aktualisiert am 22.08.2026 von Elrico Tschann.

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In welchem Kanton soll die Gesellschaft sitzen?

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