Wie stehen zu unserem Wort. Aber wir geben Ihnen gerne auch Alles
schriftlich. Eine speicherbare Version dieser AGB im PDF-Format erhalten
Sie
hier.
§ 1 Allgemeines
Insolution
Ltd erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der aktuellen
Leistungsbeschreibungen (LB). Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers gelten nicht, auch
dann nicht, wenn Insolution Ltd ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden
oder Auftraggebers erkennt Insolution Ltd nicht an, es sei denn,
Insolution Ltd stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese
AGB gelten auch dann, wenn Insolution Ltd in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Kunden oder Auftraggebers die
Lieferung an den Kunden oder Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
Insolution
Ltd ist berechtigt, die LB sowie diese AGB mit einer Frist von sechs
Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird Insolution Ltd
dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird
der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung
Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird,
wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs
Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich
widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den
Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per
E-Mail oder schriftlich zu kündigen. Die Internetpräsenz bietet
ausdrücklich keinen Ersatz für Beratung in Sachen Recht und Steuer.
Keiner der Inhalte ist als Empfehlung zu verstehen, bestimmte
Transaktionen vorzunehmen oder zu unterlassen. Für die Richtigkeit bzw.
Vollständigkeit der dargestellten Inhalte wird ausdrücklich keine
Haftung übernommen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der
Vertrag kommt zwischen Insolution Ltd einerseits und dem Auftraggeber
sowie dem Kunden andererseits dadurch zustande, dass Insolution Ltd den
Auftrag des Auftraggebers und des Kunden durch Auftragsbestätigung
annimmt. Insolution Ltd behält sich vor, den Antrag auf Abschluss
des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen.
Vertragspartner der Insolution Limited sind sohin sowohl der
Auftraggeber gemäß Bestellformular als auch die zu gründende Private
Limited Company (hinkünftig Kunde genannt).
Basis für den
Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Insolution Ltd bzw. der
Auftrag des Auftraggebers und des Kunden, in dem der Leistungsumfang und
die Vergütung festgehalten sind. Sofern nichts anderes vereinbart
worden ist, gelten Folgeleistungen (im Anschluss an die Gründung) als
vom gegenständlichen Vertrag umfasst. Es gelten die zwischen
Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen
ausschließlich nach österreichischem Recht. Der Auftraggeber und der
Kunde bestätigen mit Vertragsschluss ausdrücklich ihre
Eigenschaften als Vollkaufmann. Ein außerordentliches Rücktrittsrecht
seitens Insolution Ltd wird nicht gewährt.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers und des Kunden
Der
Auftraggeber und der Kunde sind in jedem Fall für die richtige
Eingabe ihrer Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages
und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
Änderungen dieser Daten sind unverzüglich der Insolution Ltd
schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber und der Kunde haben jeglichen
Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihnen zu
verantwortende Inhalte der Insolution Ltd zugerechnet werden. Der
Auftraggeber und der Kunde sind verpflichtet, für die ständige
Aktualität ihrer bei Insolution Ltd gespeicherten Daten zu sorgen und
somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg oder digitalem
Postweg (Email) zu gewährleisten. Etwaige Schäden die dem Auftraggeber
oder dem Kunden dadurch entstehen, dass Insolution Ltd sie nicht
schriftlich erreicht hat, können nicht übernommen werden. (z.B.
Bußgelder wegen Fristversäumnissen etc.) Pflicht zur Recherche besteht
seitens der Insolution Ltd nicht. Geben der Auftraggeber oder der Kunde
Änderungen der Kontaktdaten nicht bekannt, gelten schriftliche
Erklärungen der Insolution Ltd als zugegangen, wenn sie an die letzte
der Insolution Ltd bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden. Dies gilt
auch für Zustellungen auf elektronischem Wege. Der Auftraggeber und der
Kunde werden Insolution Ltd unverzüglich mit allen Informationen und
Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich
sind. Sie werden sie von allen Vorgängen informieren, die für die
Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände
erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der
Auftraggeber und der Kunde sind verpflichtet, die für die Durchführung
des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Wunschnamen, Logos,
Domainnamen, ect.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte
oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Insolution Ltd haftet
ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
§ 4 Leistungsentgelt
Wenn
nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der
Insolution Ltd für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Dies gilt jedoch nicht für die für das erste Vertragsjahr vereinbarten
Leistungen: Dieser Honoraranspruch der Insolution Ltd entsteht mit
Vertragsabschluss. Darüber hinaus entsteht der Honoraranspruch für die
Folgekosten mit dem ersten Tag des Folgejahres. Die Insolution Ltd ist
berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle
Leistungen der Insolution Ltd, die nicht ausdrücklich durch das
vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der
Insolution Ltd erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber und vom
Kunden zu ersetzen. Insolution Ltd behält sich das Recht vor, die
Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages
Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Auftraggebers
oder des Kunden wird Insolution Ltd die Gründe der Kostensenkung bzw.
Kostenerhöhungen nachweisen. Die Leistungsentgelte sind netto (ohne
Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im
Verzugsfall ist Insolution Ltd berechtigt, Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über den Diskontsatz p.a. zu fordern. Falls Insolution
Ltd in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist
diese berechtigt, diesen geltend zu machen. Insolution Ltd ist im
Verzugsfalle weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies,
weitergeleitete Post im Rahmen des Postservices (Postweiterleitung
Registersitz) nicht anzunehmen bzw. nicht weiterzuleiten. Der
Auftraggeber und der Kunde haben Einwände gegen die Rechnung
unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigten
den Auftraggeber und den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge
zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Insolution Ltd die Einwände
ganz oder teilweise an, erstattet Insolution Ltd zu viel gezahlte
Beträge. Veranlasst der Auftraggeber oder der Kunde eine
Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten der Insolution Ltd
zu Lasten der Ersteren und berechtigt Insolution Ltd zu Kündigung des
Vertrages aus wichtigem Grund. Das Recht zur Aufrechnung steht dem
Auftraggeber oder dem Kunden nur zu, wenn ihre Gegenansprüche
rechtskräftig mittels gerichtlicher Entscheidung festgestellt wurden und
diese durch Insolution Ltd anerkannt wurden. Außerdem sind sie
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ihr
Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht. Der
Auftraggeber und der Kunde haften für den Honoraranspruch der
Insolution Ltd. (einschließlich beauftragter Folgekosten) zur
ungeteilten Hand.
§ 5 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Die
Insolution Ltd ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst
auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen
Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu
substituieren ("Besorgungsgehilfe"). Die Insolution Ltd wird
Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese
über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Der
Auftraggeber und der Kunde nehmen zur Kenntnis, dass ausdrücklich keine
Rechts-, Unternehmens-, Finanz-, oder Steuerberatung durch die
Insolution Ltd erfolgt. Diese Leistungen werden ausschließlich von
Dritten bzw. Personen mit erforderlicher fachlicher Qualifikation
(Besorgungsgehilfen) erbracht und müssen gesondert durch den
Auftraggeber oder Kunden beauftragt werden. Die Insolution übernimmt das
Inkasso für die erbrachte Leistung der Besorgungshilfen, wenn die
Leistung Teil des Angebotes ist.
§ 6 Haftung
Insolution
Ltd haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn eine der
Insolution Ltd zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder Insolution Ltd eine wesentliche
Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist
eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der Insolution Ltd ist ebenso
ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder der Kunde seiner
Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat.
Steht dem Auftraggeber oder
dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu,
ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt. Der Auftraggeber oder der Kunde hat
allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von
dreißig Tagen nach Leistung durch die Insolution Ltd schriftlich geltend
zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger
Reklamationen steht dem Auftraggeber oder dem Kunden das Recht auf
Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Insolution Ltd zu.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist
behoben, wobei der Auftraggeber und der Kunde der Insolution Ltd alle
zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen
ermöglichen. Die Insolution Ltd ist berechtigt, die Verbesserung der
Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die
Insolution Ltd mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Insolution Ltd ist
ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge sind vom Auftraggeber und vom Kunden zu beweisen. Insolution
Ltd kann die Eintragung eines Namens (Wunschname) durch das
Handelsregister nicht garantieren. Insolution Ltd haftet nicht für
Schäden, die dem Auftraggeber oder dem Kunden durch die Nichteintragung
eines Namens bzw. Nichteintragung einer Zweigniederlassung entstehen.
Die Haftung für jedweden Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz
Insolution
Ltd erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung
der Vertragspflichten, andererseits zur Einhaltung gesetzlicher
Dokumentationspflichten. Im Rahmen der Registrierung werden von
Insolution Ltd personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden
ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung,
sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Auftraggeber und der Kunde
erklären hierzu ihr Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten
erfolgt zu keiner Zeit!
§ 8 Zurückbehaltungsrecht
Die
Insolution Ltd ist wegen offener Forderungen gegenüber den
Vertragspartnern berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz,
Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter
Form, bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen
zurückzubehalten.
§ 9 Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Der
Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart, sind die Vertragsparteien berechtigt,
das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von zwei Wochen zum Ende des Folgemonates zu kündigen. Den
Vertragsparteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in
folgenden Fällen vor:
a.) Der Auftraggeber oder der Kunde ist mit der Zahlung gegenüber Insolution Ltd in Verzug; oder
b.)
der Auftraggeber oder der Kunde haben wiederholt gegen die ihnen
aus dem Vertragsverhältnis mit Insolution Ltd obliegenden Pflichten
verstoßen. Die Kündigungserklärung hat in Schriftform
erfolgen. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Auftraggeber oder
den Kunden besteht kein Anspruch auf aliquote Rückzahlung bereits
geleisteter Entgelte. Eine vorzeitige Kündigung ändert nichts an dem der
Insolution Ltd. zustehenden Leistungsentgelt gemäß § 4 dieser AGB. Bei
berechtigter vorzeitiger Kündigung durch die Insolution Ltd. und
unberechtigter vorzeitiger Auflösung des Vertrages durch den
Auftraggeber bzw. Kunden steht der Insolution Ltd ein Anspruch auf
Ersatz des ihr verursachten Schadens zu. Dieser Schadenersatzanspruch
wird – ohne Rücksicht auf den tatsächlich entstandenen Schaden – im
allseitigen Einvernehmen mit EUR 1.500,00 pauschaliert. Diese
Konventionalstrafe ist mit der Auflösung des gegenständlichen Vertrages
fällig.
§ 10 Schlussbestimmungen
Dieser
Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber oder
Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn
der Auftraggeber oder der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht.
Insolution Ltd wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der
Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb
eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei
Insolution Ltd eingegangen sein. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln
der AGB bzw. des mit Insolution Ltd abgeschlossenen Vertrages wird die
Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganze oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der
Vertragsparteien möglichst nahe kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 6800 Feldkirch.
Stand: 05.01.2011
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